Der US-Branchenverband Electronic Software Association (ESA) drängt die US-Regierung zu einem schärferen Vorgehen gegen Retro-Handhelds, die mit tausenden nicht lizenzierten Spielen vorinstalliert ausgeliefert werden. In einer am 6. Oktober eingereichten Stellungnahme beim Office of the United States Trade Representative (USTR) bezeichnet der Verband diese Geräte als «superfakes» und fordert, sie auf die Notorious Markets List zu setzen – jene jährliche Liste, die Marktplätze benennt, die Piraterie und Produktfälschung ermöglichen oder begünstigen.
Die ESA argumentiert, die Geräte sähen aus wie legitime Massenware: mit geformten Gehäusen, Farbdisplays, polierten Benutzeroberflächen, Einzelhandelsverpackung und Produktbewertungen. Ihr kommerzieller Reiz beruhe jedoch allein auf einer versteckten Speicherkarte oder internen Festplatte, auf der sich Hunderte, Tausende oder sogar Zehntausende unrechtmäßige Kopien urheberrechtlich geschützter Spiele befänden. «Sie können sich wie legitime Massenelektronik anfühlen», heißt es in der Stellungnahme, doch der eigentliche Wert liege in der illegalen Spielesammlung.
Namentlich nennt die ESA den Hersteller Anbernic, dessen Handhelds im Design an Nintendo 3DS oder Game Boy erinnern und mit tausenden Spielen von Systemen wie NES, SNES, PlayStation 1 und Sega Genesis ausgeliefert werden. Auch andere Anbieter geraten ins Visier, darunter frühere Konsolenversuche des Rappers Soulja Boy. Zusätzlich zielt die Eingabe auf digitale Marktplätze, die modifizierte Accounts und raubkopierte Spiele vertreiben sollen – darunter Eldorado, FunPay, G2A und Voices38.
Der Verband begründet sein Vorgehen mit handfesten wirtschaftlichen Schäden. Ein einziges Gerät könne rechtmäßige Käufe über mehrere Publisher und Konsolengenerationen hinweg ersetzen und Verkäufe von lizenzierten Spielen, Sammlungen, Abonnements, Remastern und Retro-Hardware abziehen. Weil die Produkte oft mit einem sofort nutzbaren Katalog raubkopierter Spiele geliefert würden, falle die technische Hürde weg, die normale Käufer bisher von Spielepiraterie trennte. Die illegale Bibliothek werde als zentrales Verkaufsargument eingesetzt und schlage sich im Preis nieder.
Um dem entgegenzuwirken, bittet die ESA die USTR um sieben konkrete Maßnahmen. Dazu gehört, vorinstallierte unlizenzierte Spielbibliotheken als Kernbeweis für Piraterie im kommerziellen Maßstab zu behandeln. Behörden sollen gebündelte und separat versandte Speichermedien prüfen, Verkäufer zur Offenlegung von Lizenzen für Spiele und geschützte Marken verpflichten und wiederholte Verstöße nicht nur durch das Löschen einzelner Angebote, sondern durch Sperrung ganzer Verkäuferkonten und verknüpfter Shops ahnden. Zudem sollen Verkäufer-, Zahlungs-, Versand- und Werbedaten für die Strafverfolgung gesichert, der Zoll bei der Erkennung preload-fähiger Geräte und Komponenten unterstützt und das Vorgehen gegen Hersteller, Exporteure, Importeure, Logistiker und Online-Marktplätze koordiniert werden.
Die Notorious Markets List des USTR ist ein jährlicher Bericht, der Märkte auflistet, die Piraterie oder Produktfälschung ermöglichen. Eine Aufnahme ist keine unmittelbare Strafe, kann aber den Druck auf Regierungen und Plattformbetreiber erhöhen und den Zugang zu Zahlungs- und Vertriebswegen erschweren. Für die Spieleindustrie steht viel auf dem Spiel: Retro-Titel sind über offizielle Sammlungen, Abonnements und lizenzierte Nachbauten ein wachsendes Geschäft, während gleichzeitig günstige Handhelds mit fertig installierten Klassikern gerade bei jungen Käufern beliebt sind.
Ob die USTR die Forderungen aufgreift, ist offen. Der Verband hofft, dass die Behörden in den Herkunfts- und Verkaufsländern der Geräte tätig werden und die Anbieter zur Verantwortung ziehen. Für Nutzerinnen und Nutzer solcher Handhelds könnte eine Aufnahme in die Liste bedeuten, dass Geräte schwerer erhältlich werden oder der Zoll genauer hinsieht.