Das Landgericht Karlsruhe beschäftigt sich mit der Frage, ob das Augenscreening der Drogeriekette dm für 14,95 Euro rechtlich zulässig ist. Im Mittelpunkt steht die Prüfung möglicher Gesundheitsgefahren durch das Angebot.
Landgericht Karlsruhe prüft dm-Augenscreening auf Gesundheitsgefahren
Das Landgericht Karlsruhe beschäftigt sich mit der Frage, ob das Augenscreening der Drogeriekette dm für 14,95 Euro rechtlich zulässig ist. Im Mittelpunkt steht die Prüfung möglicher Gesundheitsgefahren durch das Angebot.
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