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Zeitumstellung, Tankrabatt und Alkoholverbot: Das ändert sich im Oktober

Die Sommerzeit endet am 25. Oktober, an allen Bahnhöfen gilt künftig ein Alkoholverbot, und Autofahrer können sich über einen Tankrabatt freuen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Oktober.

Winterzeit, Tankrabatt, Bahnhöfe: Was sich im Oktober ändert
Zeitumstellung, Tankrabatt und Alkoholverbot: Das ändert sich im Oktober
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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Mit dem Oktober stehen in Deutschland mehrere Änderungen an, die den Alltag vieler Menschen betreffen. Die Sommerzeit endet, an allen Bahnhöfen wird ein Alkoholverbot eingeführt, und Autofahrer können sich auf einen Tankrabatt freuen. Auch im Garten und bei der Vorsorge gibt es Neuerungen.

Die Sommerzeit endet in diesem Jahr am letzten Sonntag im Oktober. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit gilt in Deutschland und den meisten europäischen Ländern wieder die Winterzeit. Die Umstellung bedeutet, dass es morgens früher hell und abends früher dunkel wird. Die Zeitumstellung ist in der Europäischen Union seit Jahren umstritten, eine Abschaffung wurde bislang nicht umgesetzt.

Autofahrer können ab dem 1. Oktober mit einer Entlastung an der Zapfsäule rechnen. Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin wird um rund 14 Cent pro Liter gesenkt. Rechnet man die Mehrwertsteuer hinzu, ergibt sich laut Regierung eine Entlastung von 17 Cent pro Liter. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. Dezember. Bundestag und Bundesrat hatten den Beschluss unmittelbar vor dem letzten September-Wochenende auf den Weg gebracht. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.

Die Deutsche Bahn führt zum 15. Oktober ein Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen ein. Das Verbot soll schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden und gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Ziel ist es, die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte zu verbessern und die Sauberkeit zu erhöhen. Bei Verstößen soll ein Platzverweis ausgesprochen werden, im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot.

Für Gartenbesitzer endet am 1. Oktober die Schonzeit für Hecken und Büsche. Ab diesem Datum dürfen die Pflanzen wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Die seit Anfang März geltende Schonzeit dient dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren.

Auch bei der Vorsorge gibt es eine Neuerung: Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte die Dokumente unmittelbar einsehen. Bislang war nur ersichtlich, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload erfolgt nicht durch die Betroffenen selbst, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden zudem ab dem 10. Oktober mit neuen EU-Regeln für bestimmte PFAS konfrontiert. Diese langlebigen Chemikalien, auch als Ewigkeitschemikalien bekannt, stecken in vielen Alltagsprodukten wie Regenjacken, Pizzakartons oder Hautpflegemitteln. Sie bauen sich in der Umwelt kaum ab, und einige stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Künftig dürfen bestimmte Produkte PFAS nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.

Die Änderungen betreffen unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens – von der Zeitumstellung über Mobilität und Sicherheit bis hin zu Umwelt und Vorsorge. Wer sich rechtzeitig informiert, kann sich auf die Neuerungen einstellen.