Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Austritt aus der Kirche für sich genommen keinen Grund für die Kündigung eines Beschäftigten darstellt. Das Urteil betrifft das kirchliche Arbeitsrecht, in dem die Kirchen als Arbeitgeber besondere Rechte besitzen.
Bundesarbeitsgericht: Kirchenaustritt allein rechtfertigt keine Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Austritt aus der Kirche für sich genommen keinen Grund für die Kündigung eines Beschäftigten darstellt. Das Urteil betrifft das kirchliche Arbeitsrecht, in dem die Kirchen als Arbeitgeber besondere Rechte besitzen.
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