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Wirecard-Prozess: Gericht verwirft Brauns Opferthese als haltlos

Im Münchner Wirecard-Prozess haben die Richter die Darstellung des früheren Konzernchefs Markus Braun, er sei selbst Opfer des Milliardenbetrugs geworden, als haltlos zurückgewiesen. Zugleich deutet das Gericht an, dass Braun und Mitangeklagten der «Tatlohn» nicht erhalten bleiben soll.

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Im Strafverfahren um den milliardenschweren Wirecard-Betrug hat das Gericht die zentrale Verteidigungslinie des früheren Konzernchefs Markus Braun scharf zurückgewiesen. Die Richter erklärten dessen Darstellung, er sei selbst Opfer der Vorgänge geworden, für haltlos. Damit gerät Braun zu Beginn der neuen Verhandlungswoche unter erheblichen Druck.

Braun hatte in dem Verfahren wiederholt geltend gemacht, er habe von den Manipulationen im Unternehmen nichts gewusst und sei selbst getäuscht worden. Das Gericht folgte dieser sogenannten Opferthese nicht und stufte sie als unbegründet ein. Die Kammer machte deutlich, dass sie die Verantwortung für die Vorgänge bei der früheren Führung des Unternehmens sieht.

Zugleich richtete sich der Blick der Richter auf die wirtschaftlichen Folgen des Betrugs. Nach derzeitigem Stand sollen Braun und die Mitangeklagten den «Tatlohn» aus dem Milliardenbetrug nicht behalten dürfen. Damit geht es neben der strafrechtlichen Bewertung auch um die Frage, inwieweit erlangte Vermögenswerte abgeschöpft werden können.

Der Wirecard-Skandal gilt als einer der größten Wirtschaftsbetrugsfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der frühere Dax-Konzern war 2020 zusammengebrochen, nachdem bekannt geworden war, dass in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte in Milliardenhöhe nicht existierten. Die Staatsanwaltschaft wirft Braun und weiteren Angeklagten vor, an einem jahrelangen System von Scheingeschäften und Falschbilanzierung beteiligt gewesen zu sein.

Für Braun, der seine Unschuld beteuert, wird die Lage damit zunehmend schwieriger. Die richterliche Einschätzung zur Opferthese entzieht seiner Verteidigung eine wesentliche Grundlage. Beobachter des Verfahrens werten die Äußerungen der Kammer als deutliches Signal, dass das Gericht die Einlassung des Angeklagten nicht für glaubhaft hält.

Das Verfahren wird in München fortgesetzt. Es dürfte noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da zahlreiche Beweismittel und Zeugenaussagen zu würdigen sind. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb des Unternehmens welche Verantwortung für die jahrelangen Manipulationen trug und in welchem Umfang die Angeklagten von den Scheingeschäften profitierten.

Der Fall hat auch über die Justiz hinaus erhebliche Bedeutung. Er berührt Fragen der Finanzaufsicht, der Wirtschaftsprüfung und der Kontrolle börsennotierter Unternehmen in Deutschland. Der Zusammenbruch von Wirecard hatte eine parlamentarische Untersuchung sowie eine grundlegende Debatte über die Aufsicht über den Finanzmarkt ausgelöst.

Für die Anleger, die durch den Kurssturz des Unternehmens hohe Verluste erlitten, ist die strafrechtliche Aufarbeitung von besonderem Interesse. Sie erhoffen sich Aufklärung darüber, wie es zu dem jahrelangen Betrug kommen konnte und welche Rolle die frühere Konzernspitze dabei spielte. Die jüngsten Äußerungen der Richter dürften diese Erwartungen bestärken.

Ob und in welchem Umfang Vermögenswerte am Ende tatsächlich abgeschöpft werden können, ist offen. Die Entscheidung darüber fällt erst am Ende des Verfahrens. Klar ist jedoch, dass das Gericht die wirtschaftlichen Vorteile aus der Tat nicht bei den Angeklagten belassen will, sollten sie verurteilt werden.