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Hubig ruft Beamte zu Widerstand gegen rechtswidrige AfD-Weisungen auf

Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt fordert Bundesjustizministerin Hubig Beamte auf, sich rechtswidrigen Weisungen zu widersetzen. Der frühere Verfassungsrichter Papier warnt unterdessen vor Alarmismus.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt dazu aufgerufen, sich möglichen rechtswidrigen Weisungen einer von der AfD geführten Landesregierung zu widersetzen. «Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung», sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.» Ein Beamter könne sich nicht darauf zurückziehen, «dass man nur tue, was ihm gesagt wurde», fügte sie hinzu.

Die Ministerin zeigte zugleich Verständnis für die Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger. «Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sich gerade viele Menschen große Sorgen machen vor einer AfD-Regierung», sagte sie. Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag mit 43,8 Prozent der Stimmen gewonnen und stellt mit 39 Abgeordneten die stärkste Fraktion im neuen Landtag. Die absolute Mehrheit verfehlte die Partei von Ulrich Siegmund jedoch; zum Regieren fehlen ihr drei Stimmen. CDU, SPD, Grüne und Linke lehnen jede Zusammenarbeit mit der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei ab. Lediglich das BSW führt Gespräche mit der AfD.

Hubig äußerte sich auch zur Rolle der Justiz. «Ich bin mir sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde», sagte sie. Bei Staatsanwaltschaften sei der rechtliche Rahmen zwar anders, da sie als Teil der Exekutive einem ministeriellen Weisungsrecht unterlägen. Dieses sei jedoch begrenzt. Sie habe «keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden».

Die Ministerin verwies zudem auf Mittel des Bundes gegen mögliche Rechtsverstöße einer AfD-geführten Landesregierung. «Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue», sagte Hubig. Verletze ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, könne der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen. Als Beispiel nannte sie eine Landesregierung, die ihre Behörden anweise, keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen. In einem solchen Fall könne die Bundesregierung den Landesbehörden direkt die Weisung erteilen, geltendes Recht anzuwenden – dafür brauche es jedoch die Zustimmung des Bundesrates.

Auf die Frage, ob sie einem AfD-Justizminister die Hand geben würde, antwortete Hubig ausweichend. Grundsätzlich gebiete das die Höflichkeit, sagte sie. «Aber ich habe rote Linien. Wer andere Menschen bloßstellt und gegen sie hetzt, kann keine Höflichkeitsgesten erwarten.» Welche Personen sie damit meine, wolle sie nicht sagen.

Unterdessen warnte der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier vor Alarmismus. «Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr. Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung», sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger». «Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten. Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.» Eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden. «Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen.»

Auf die Frage, ob Deutschland eine von der AfD geführte Bundesregierung verkraften könnte, sagte Papier: «Deutschland hat – anders als in der Weimarer Zeit – gefestigte rechtsstaatliche Schutzinstrumente, die eine Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung verhindern können, ganz gleich welche Partei dies auch versuchen mag.» Er verwies auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und die für Grundgesetzänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Die Debatte über die Folgen des AfD-Erfolgs in Sachsen-Anhalt dauert an. Während Hubig die Beamten zu Zivilcourage aufruft und auf die bundesstaatlichen Instrumente verweist, mahnt Papier zur Besonnenheit. Ob die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich eine Regierung bilden kann, ist derzeit offen.

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