Die Europäische Kommission droht der Videoplattform Tiktok mit einer Strafe. Im Mittelpunkt steht der Empfehlungsalgorithmus, der die Startseite »Für dich« steuert. Nach vorläufiger Einschätzung der Brüsseler Behörde kann dieses System die psychischen Probleme vulnerabler Nutzer verschlimmern. Es handelt sich um einen vorläufigen Befund, eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Nach Darstellung der Kommission wird besonders gefährdeten Nutzerinnen und Nutzern ein endloser Strom personalisierter Videos angezeigt. Die Inhalte drehen sich nach den vorliegenden Erkenntnissen um Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild. Auch Essstörungen und Angstzustände werden als mögliche Folgen genannt. Der Algorithmus wertet Aufrufe und Likes als Interesse und liefert daraufhin immer ähnlichere Inhalte. Die Kommission befürchtet dadurch sogenannte Kaninchenbau-Effekte, bei denen sich Nutzer in einzelnen Themen immer tiefer verlieren. Gerade die sogenannte Tiefenspirale in ein einziges Thema gilt in der Analyse als das eigentliche Problem, weil sie sich mit jeder neuen Interaktion selbst verstärkt.
Auch die bisherigen Gegenmaßnahmen des Unternehmens überzeugen die Behörde nicht. Die Schaltfläche »Nicht interessiert« reiche nicht aus, um den Feed tatsächlich zu verändern, heißt es in der Einschätzung der Kommission. Wer eine solche Option nutzt, bleibt demnach weiterhin mit ähnlichen Inhalten konfrontiert, sofern der Algorithmus seine Grundlogik nicht anpasst. Tiktok wird von dem chinesischen Unternehmen ByteDance betrieben, das damit im Zentrum der Kritik steht.
Die rechtliche Grundlage ist der Digital Services Act (DSA), das seit einiger Zeit geltende Gesetz der EU für digitale Dienste. Er verpflichtet große Plattformen, systemische Risiken für Nutzer zu erkennen und zu begrenzen, zu denen auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit zählen. Die Kommission hat Tiktok nun bereits dreimal mit ihren Befunden konfrontiert. Das erste DSA-Verfahren gegen das Unternehmen wurde im Februar 2024 eröffnet. Bisher wurde jedoch noch keine Geldbuße verhängt. Kritiker werfen der Kommission vor, zu langsam zu handeln, weil sich die Verfahren über Jahre hinziehen und Nutzer in dieser Zeit weiter den beanstandeten Mechanismen ausgesetzt bleiben.
Parallel laufen weitere Untersuchungen. Eine separate Prüfung betrifft das süchtig machende Design der Plattform, etwa das endlose automatische Abspielen von Videos bei Minderjährigen. Ein weiterer Fall aus dem Juli betrifft den unzureichenden Schutz Minderjähriger vor Kontaktaufnahmen durch Fremde. Dabei ging es um öffentlich sichtbare Konten Minderjähriger, die für Unbekannte einsehbar waren. Damit wird deutlich, dass sich die Aufsicht nicht nur auf den Algorithmus beschränkt, sondern mehrere Bereiche des Angebots betrifft, die gerade für junge Nutzer relevant sind.
Tiktok kann die Befunde nun zurückweisen oder Änderungen zusagen, um das Verfahren beizulegen. Der DSA sieht für Verstöße eine Höchststrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Zusätzlich sind Zwangsgelder möglich, um die Einhaltung der Vorgaben durchzusetzen. Ob und in welcher Höhe es tatsächlich zu Sanktionen kommt, ist derzeit offen, da die Kommission zunächst die Stellungnahme des Unternehmens abwarten muss.