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Bund fördert Schwimmunterricht für Kinder mit 20 Millionen Euro

Das Förderprogramm »Deutschland lernt Schwimmen« stellt über vier Jahre 20 Millionen Euro bereit, damit mehr Kinder Zugang zu Schwimmangeboten erhalten. Antragsberechtigt sind nicht-öffentliche Träger wie Vereine, Kitas und Schwimmschulen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Der Bund will mehr Kinder sicher schwimmen lernen lassen und stellt dafür über vier Jahre insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, jährlich also 5 Millionen Euro. Das Programm »Deutschland lernt Schwimmen« wird vom Bund gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) getragen. Vorgestellt wurde es auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Ziel ist es, Kindern unabhängig von ihrem Wohnort einen Zugang zu Schwimmangeboten zu verschaffen. Dabei geht es nicht um den Bau neuer Bäder, sondern um die bessere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und um Unterstützung für die Menschen, die das Schwimmenlernen organisieren. Antragsberechtigt sind nicht-öffentliche Träger wie Vereine, Kindertagesstätten und Schwimmschulen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2027. Weitere Informationen stellt der DSV auf seiner Website bereit.

Staatsminister Ronald Rauhe betonte, Schwimmen sei eine Frage der Sicherheit, des Selbstvertrauens und der Teilhabe. Wer schwimmen könne, könne auch an Klassenfahrten und Ausflügen mit Wasserbezug teilnehmen, ohne ausgeschlossen zu werden. DLRG-Präsidentin Ute Vogt unterstützte das Anliegen des Programms. Beide verwiesen auf einen Befund, der die Dringlichkeit unterstreicht: Schätzungen zufolge sind rund 40 Prozent der Grundschulkinder nicht sicher schwimmfähig, weitere rund 20 Prozent können gar nicht schwimmen. Zusammengenommen bedeutet das, dass etwa jedes zweite Grundschulkind keine verlässliche Wassersicherheit besitzt.

Als sicher schwimmfähig gilt nach der Definition des Programms, wer 15 Minuten eigenständig im tiefen Wasser schwimmen kann. Besonders betroffen ist nach Angaben der Verantwortlichen der ländliche Raum, in dem Schwimmbäder oft weit entfernt liegen. Für Familien dort bedeutet das lange Anfahrtswege, die das regelmäßige Training erschweren, selbst wenn der Wille zum Schwimmenlernen vorhanden ist.

Das Programm setzt daher auf drei Schwerpunkte. Der erste betrifft die lokale Vernetzung, etwa durch Busverbindungen zu Schwimmhallen, damit Kinder die Bäder überhaupt erreichen. Der zweite sieht hauptamtliche Schwimmlotsen vor, die Ehrenamtliche entlasten sollen, die bislang einen Großteil der Arbeit tragen. Der dritte Schwerpunkt, die Ausbildung von mehr Schwimmlehrkräften, ist nicht Teil des aktuellen Aufrufs und wird daher in diesem Förderverfahren nicht unterstützt.

Mit dem Förderaufruf will der Bund vor allem Strukturen stärken, die Kindern den Weg ins Wasser ebnen. Die Verantwortlichen setzen dabei auf die Kombination aus Vernetzung, personeller Unterstützung für das Ehrenamt und klar definierter Schwimmfähigkeit als Maßstab. Ob und wie sich die Zahl der nicht schwimmfähigen Kinder dadurch verringert, wird sich erst mit den geförderten Projekten zeigen, deren Auswahl nach Ablauf der Antragsfrist erfolgt.