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Haftstrafen für iranische Agenten nach Anschlagsplänen auf Schuster und Beck

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat zwei Männer verurteilt, die im Auftrag Irans jüdische und proisraelische Ziele in Deutschland ausgespäht haben. Der 54-jährige Haupttäter erhielt achteinhalb Jahre Haft, sein 43-jähriger Komplize viereinhalb Jahre.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat zwei Männer wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für den Iran und der Vorbereitung schwerer Straftaten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 54 Jahre alte Hauptangeklagte muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis, sein 43 Jahre alter Komplize für viereinhalb Jahre. Das Gericht folgte damit den Forderungen der Bundesanwaltschaft; die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden in Dänemark lebenden Männer den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, als Anschlagsziele ausgekundschaftet. Darüber hinaus habe der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen. Die Taten wurden als geheimdienstliche Tätigkeit im Auftrag des Iran und als versuchte Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung gewertet.

Der 54-jährige dänische Staatsangehörige mit afghanischen Wurzeln hatte nach Darstellung der Bundesanwaltschaft seine Aufträge direkt von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden. Er habe sich anschließend mit dem 43-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen – oder ihn zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf Letzteres hätten sich die beiden schließlich verständigt.

Die Auskundschaftung der beiden prominenten Vertreter jüdischen und proisraelischen Lebens in Deutschland sowie die Vorbereitung eines Brandanschlags auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin verdeutlichen die anhaltende Bedrohung durch iranische Geheimdienstaktivitäten in Europa. Das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts ist ein deutliches Signal, dass derartige Tätigkeiten strafrechtlich konsequent verfolgt werden.

Die beiden Männer waren in Dänemark ansässig, wurden jedoch in Deutschland vor Gericht gestellt. Der Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ist eines der bislang prominentesten Verfahren gegen mutmaßliche iranische Agenten in der Bundesrepublik. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen geführt und die Anklage vertreten.

Josef Schuster ist seit 2014 Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und damit der höchste Repräsentant der jüdischen Gemeinschaft in der Bundesrepublik. Volker Beck war langjähriger Bundestagsabgeordneter der Grünen und ist heute Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Beide stehen seit Jahren im Fokus islamistischer und antiisraelischer Bedrohungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Bis dahin gelten die Verurteilten als unschuldig im Sinne der Anklage, auch wenn das Gericht die Vorwürfe als erwiesen ansah.

Die Al-Kuds-Brigaden sind die für Auslandsoperationen zuständige Einheit der iranischen Revolutionsgarden. Sie werden von westlichen Sicherheitsbehörden für eine Reihe von Anschlagsplänen und Entführungen in Europa verantwortlich gemacht. Die Verurteilung in Hamburg reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, in denen europäische Gerichte iranische Geheimdienstaktivitäten auf ihrem Territorium ahnden.

Für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland und für proisraelische Organisationen ist das Urteil ein wichtiges Zeichen, dass der Staat ihre Sicherheit ernst nimmt. Zugleich unterstreicht es die Notwendigkeit, gefährdete Personen und Einrichtungen weiterhin konsequent zu schützen.