Wireva

Koalition will Pflegereform vor Inkrafttreten nachbessern

Gesundheitsminister Linnemann verspricht Änderungen am Gesetzentwurf, um abrupte Umstellungen in der Pflegeversicherung zu vermeiden. Die Reform soll eine Milliardenlücke schließen und allgemeine Beitragserhöhungen 2027 verhindern.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die Bundesregierung will den Entwurf für eine Pflegereform vor dem geplanten Start noch nachbessern. Gesundheitsminister Linnemann (CDU) kündigte Änderungen an, um abrupte Veränderungen für Pflegebedürftige und Beitragszahler zu vermeiden. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD beraten derzeit über den Entwurf, parallel läuft die Debatte im Bundestag.

Ziel der Reform ist es, eine Lücke von einer Milliarde Euro in der Pflegeversicherung zu schließen. Damit soll vermieden werden, dass die Beiträge im Jahr 2027 allgemein angehoben werden müssen. Die Neuregelungen sollen größtenteils zum 1. Januar in Kraft treten. Linnemann selbst bezeichnet das Vorhaben als »erste Hilfe«. Eine Expertenkommission soll darüber hinaus einen umfassenderen Umbau vorschlagen, der über die kurzfristigen Maßnahmen hinausgeht.

Der Hintergrund ist eine stark steigende Belastung des Systems. Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind inzwischen auf rund 74 Milliarden Euro im Jahr gestiegen. Die Versicherung deckt jedoch nur einen Teil der Pflegekosten ab, Pflegebedürftige müssen weiterhin Eigenanteile aus eigener Tasche zahlen. Die Zustimmung des Kabinetts kam erst in letzter Minute zustande, nachdem es innerhalb der Regierung zu einem Streit gekommen war. Dieser Verlauf zeigt, wie schwierig die Einigung auf einen tragfähigen Kurs war.

Konkret sieht der Entwurf für 2027 ein Sparziel von 6,25 Milliarden Euro vor. Ohne Gegenmaßnahmen wäre ein Defizit von erwarteten 7,6 Milliarden Euro entstanden. Zur Gegenfinanzierung soll der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Der Kinderlosenbeitrag würde damit auf 4,5 Prozent klettern und rund 3,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Arbeitgeber sollen ab 2028 zudem Pflegebeiträge für Minijobber zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende wird 2027 um 300 Euro angehoben, sodass höhere Einkommen stärker herangezogen werden.

Auch bei den Leistungen gibt es Änderungen, die viele Betroffene unmittelbar spüren würden. Die Leistungen sollen zwar an die Inflation angepasst werden, dies allerdings erst ab 2029. Eine für 2028 geplante Leistungserhöhung wurde gestrichen. Für neue Begutachtungen von Pflegegraden gelten strengere Kriterien, bestehende Fälle sollen jedoch geschützt bleiben. Beim Pflegegrad 1 entfällt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für die »Pflegebegleitung«. Zudem sind Vorsorgeuntersuchungen für Versicherte ab 60 Jahren vorgesehen, um Pflegebedürftigkeit früher zu erkennen.

Bei der häuslichen Pflege sollen die Budgets zusammengeführt werden. Vorgesehen ist ein sozialraumbezogenes Budget von 175 oder 300 Euro monatlich. Für pflegende Angehörige, die im Urlaub oder krank sind, ist ein Ersatzpflegebudget geplant. Die Kurzzeitpflege als eigenständiges Modell wurde dagegen aus dem Entwurf gestrichen. Die Familienversicherung für Ehepartner soll ab 2028 eingeschränkt werden, wobei es Ausnahmen geben soll.

Oppositionspolitiker und Sozialverbände warnen vor Kürzungen und zusätzlichen Hürden beim Zugang zu Leistungen. Patientenvertreter bezeichnen den Entwurf als »Mogelpackung«, weil aus ihrer Sicht die tatsächliche Entlastung hinter den Ankündigungen zurückbleibt. Ob die angekündigten Nachbesserungen diese Kritik entkräften, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen, das derzeit im Bundestag und in den Koalitionsgremien läuft.