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René Benko wechselt vom Gefängnis in Hausarrest mit Fußfessel

Der wegen Gläubigerschädigung verurteilte Signa-Gründer René Benko darf das Gefängnis verlassen und wird unter elektronische Aufsicht gestellt. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag statt, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.

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Der wegen Gläubigerschädigung verurteilte Signa-Gründer René Benko darf das Gefängnis verlassen und wird unter elektronische Aufsicht gestellt. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag statt, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.