Der wegen Gläubigerschädigung verurteilte Signa-Gründer René Benko darf das Gefängnis verlassen und wird unter elektronische Aufsicht gestellt. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag statt, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
René Benko wechselt vom Gefängnis in Hausarrest mit Fußfessel
Der wegen Gläubigerschädigung verurteilte Signa-Gründer René Benko darf das Gefängnis verlassen und wird unter elektronische Aufsicht gestellt. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag statt, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
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