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EU-Kommission geht gegen In-Game-Währungen von Riot, Activision und Mojang vor

Die EU-Kommission und das CPC-Netzwerk fordern neun Spielefirmen auf, ihre In-Game-Währungen und Kaufmechanismen an EU-Verbraucherregeln anzupassen. Im Fokus stehen Transparenz, Kinder- und Jugendschutz sowie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.

Die Europäische Kommission und das Consumer Protection Cooperation Network (CPC) gehen gegen neun Videospielunternehmen vor, weil deren Systeme für In-Game-Währungen und virtuelle Käufe aus Sicht der Behörden nicht mit dem EU-Verbraucherschutzrecht vereinbar sind. In einer gemeinsamen Erklärung vom 30. September 2026 wurden unter anderem Activision Blizzard UK, Mojang AB, Riot Games Limited, Supercell Oy und Ubisoft EMEA SAS namentlich genannt und aufgefordert, ihre In-Game-Währungs- und Transaktionssysteme an die geltenden Leitlinien anzupassen.

Die Aktion ist eine Folge des CPC-Leitfadens zu virtuellen In-Game-Währungen, der im März 2025 veröffentlicht wurde und Transparenz sowie Fairness bei Ingame-Käufen fördern soll. Trotz umfangreicher Gespräche mit der Spieleindustrie in den vergangenen Jahren stellte das CPC-Netzwerk fest, dass eine hohe Zahl von Unternehmen keine substanziellen Änderungen an ihren Spielen vorgenommen hat. Die nun eingeleiteten Schritte sollen sicherstellen, dass die Regeln in der gesamten EU durchgesetzt werden.

Im Zentrum stehen sieben Grundsätze: klare und transparente Preisangaben, keine verschleierten Kosten, kein erzwungener Kauf unerwünschter Währungen, verständliche Informationen vor dem Kauf, die Achtung des Widerrufsrechts, faire und nachvollziehbare Geschäftsbedingungen sowie der Schutz besonders verletzlicher Verbrauchergruppen. Spiele müssen künftig den tatsächlichen Preis in realer Währung anzeigen, wenn Spielerinnen und Spieler Gegenstände mit virtueller Währung erwerben. Zudem dürfen sie keine mehrfachen Währungsumrechnungen oder mehrere parallele Währungen verlangen, die den tatsächlichen Preis verschleiern.

Die Behörden verlangen außerdem, dass Spieler nicht das Gefühl bekommen, übermäßig viele virtuelle Währungen kaufen zu müssen, um im Spiel voranzukommen oder es genießen zu können. Verträge sollen innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können, auch für nicht genutzte virtuelle Währung. In der gemeinsamen Erklärung heißt es, einige Spiele forderten Kinder direkt zu Käufen auf, obwohl dies nach EU-Verbraucherschutzrecht ausdrücklich verboten sei. Verbraucher in ganz Europa sollten Spiele nutzen können, ohne zu Ausgaben oder Zeitinvestitionen gedrängt zu werden, die sie nicht wollten.

Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, betonte die Reichweite des Themas: Rund die Hälfte aller Europäerinnen und Europäer spiele Videospiele, was Gaming zu einem wichtigen Teil der digitalen Wirtschaft und des Alltags mache. Mit dieser Reichweite gehe Verantwortung einher. Die Branche müsse sicherstellen, dass ihre Spiele Spielerinnen und Spieler, insbesondere Kinder, nicht schädlichen oder unfairen Praktiken aussetzten. Die nationalen Behörden würden die Einhaltung der Regeln mit Unterstützung der Kommission durchsetzen.

Die aktuellen Maßnahmen sind der jüngste Vorstoß der EU im Gaming-Bereich. Zuvor waren Dokumente zum geplanten EU Kids Act bekannt geworden, der Altersverifikationen für verschiedene Online-Dienste vorschreiben soll, darunter bestimmte Multiplayer-Spiele, die als riskant für Minderjährige gelten. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der Vorstoß, dass sie ihre Shops, Währungssysteme und Vertragsbedingungen überprüfen und anpassen müssen. Sollten sie den Aufforderungen nicht nachkommen, drohen auf nationaler Ebene Durchsetzungsverfahren und mögliche Sanktionen.