Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes gebilligt, das die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland verbessern soll. Kern des Vorhabens sind verpflichtende Sprach- und Entwicklungstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren. Bei festgestelltem Förderbedarf sollen die Kinder gezielt unterstützt werden, um den Übergang in die Grundschule zu erleichtern. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag und soll ab 2027 schrittweise in Kraft treten, ab 2029 dann vollständig gelten.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) betonte bei der Vorstellung des Entwurfs das Ziel größerer Chancengleichheit. Der Bildungs- und Lebensweg junger Menschen hänge noch immer zu stark von der Herkunft und dem Bildungsstand der Eltern ab. Die Schere öffne sich bereits kurz nach der Geburt, und es gelinge bisher nicht, sie im Bildungssystem zu schließen. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ließen insgesamt nach, immer mehr erreichten keinen Abschluss. Dies gefährde nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Demokratie, so die Ministerin.
Als zentrale Neuerung bezeichnete Prien die Einführung verbindlicher Qualitätsstandards auf Bundesebene für die Kindertagesbetreuung. Zudem seien die Finanzhilfen des Bundes an die Länder nicht mehr kurzfristig angelegt, sondern auf acht Jahre ausgeweitet. Laut Gesetzentwurf stellt der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro bereit. Das Gesetz setzt an drei Punkten an: mehr Kinder in öffentliche Betreuung zu bringen, fehlende Sprachkenntnisse möglichst früh zu erkennen und Probleme durch gezielte Hilfen auszugleichen.
Die Tests, die neben Sprachkenntnissen auch Bewegung, emotionale Entwicklung und mathematische Fähigkeiten erfassen, sollen auch für Vierjährige gelten, die keine Kita besuchen. Alle Einrichtungen erhalten etwas mehr Geld und Zeit für die Durchführung der Tests und die anschließende Förderung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt jedoch auf Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebensumständen. Je nach Größe sollen diese Einrichtungen bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen bekommen. Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas jedes Bundeslandes verfügbar sein.
Als Kriterien für die Einstufung gelten unter anderem, ob viele Kinder in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, ob die Familiensprache nicht Deutsch ist oder ob die sprachliche Entwicklung auffällig ist. Kitas und Schulen sollen künftig Daten über die Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander teilen können. Sozialverbände begrüßten die geplante Schwerpunktförderung. Der Sozialverband Deutschland erklärte, Bildungschancen dürften nicht länger von Herkunft und Wohnort abhängen. Auch der Paritätische Gesamtverband fordert einen sogenannten Sozialindex in der Kita-Finanzierung, also besonders viele Ressourcen dort, wo Armut, Migration und Inklusionsbedarf die Lage erschweren.
In einem aktuellen Kita-Bericht zeichnet der Paritätische auf Grundlage einer Umfrage unter 3.267 Einrichtungen jedoch ein düsteres Bild der Lage. Rechnerisch fehlten bundesweit 107.000 pädagogische Beschäftigte, obwohl mehr als 550.000 Kita-Plätze ungenutzt seien. Wo weniger Kinder kämen, schrumpften die Teams. 65,3 Prozent der Fachkräfte gaben an, mit dem vorhandenen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden zu können. Neun von zehn Einrichtungen berichten von starker psychischer Beanspruchung des Personals. In 43,5 Prozent der Kitas sei binnen eines Jahres mindestens eine Fachkraft aus psychischen Gründen gegangen.
Kritik an dem Gesetzentwurf kommt von der Grünen-Bildungspolitikerin Anja Reinalter. Sie bemängelte, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes nicht steige, sondern schrumpfe. In den Jahren 2025 und 2026 habe der Bund rund zwei Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung bereitgestellt. Mit dem neuen Gesetz sinke der Betrag perspektivisch auf etwa eine Milliarde Euro pro Jahr. Die Bundesregierung spare damit an der frühkindlichen Bildung und halbiere die Bundesmittel, kritisierte die Politikerin.