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Bundestag beschließt digitale Brieftasche für das Smartphone

Der Bundestag hat die Einführung einer digitalen Brieftasche beschlossen. Ab Januar sollen Personalausweis und Führerschein auf dem Smartphone verfügbar sein, die Nutzung bleibt freiwillig.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer digitalen Brieftasche beschlossen. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis und ihren Führerschein auf dem Smartphone mitführen können. Die Nutzung der sogenannten «d-you»-App bleibt freiwillig. Der rechtliche Rahmen für das Vorhaben steht damit.

Nach Angaben aus dem Gesetzgebungsverfahren soll die digitale Brieftasche ab Januar an den Start gehen. In ihr lassen sich die wichtigsten Ausweisdokumente speichern und bei Bedarf vorzeigen. Neben dem Personalausweis und dem Führerschein sollen weitere Dokumente hinzukommen können. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine spürbare Erleichterung im Alltag, etwa bei Behördengängen, bei der Anmietung von Fahrzeugen oder bei Alterskontrollen.

Das Gesetz bringt auch Neuerungen für Personalausweis und Pass mit sich. So sollen bürokratische Hürden für ältere Menschen abgebaut werden. Auch beim Wohnortwechsel sind Erleichterungen vorgesehen. Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger bei einem Umzug häufig persönlich bei der Meldebehörde erscheinen, um ihre Dokumente aktualisieren zu lassen. Künftig sollen solche Schritte digital oder auf dem Postweg erledigt werden können.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die technische Umsetzung. Die «d-you»-App soll auf dem Smartphone installiert werden und die Ausweisdaten verschlüsselt speichern. Fachleute und Datenschützer hatten in der Debatte wiederholt auf Sicherheitsfragen hingewiesen. Kritiker bemängeln, dass die App noch nicht ausgereift sei und es bislang keine flächendeckende Lösung für die sichere Übermittlung der Daten gebe. Ein Faktor ist derzeit noch ein Problem: Die Anbindung an die Systeme der Behörden und die Kompatibilität mit den verschiedenen Smartphone-Betriebssystemen sind noch nicht vollständig geklärt.

Die Bundesregierung betont, dass die Nutzung der digitalen Brieftasche freiwillig bleibt. Wer weiterhin den klassischen Personalausweis in Papierform oder als Scheckkarte vorzeigen möchte, kann das tun. Die digitale Variante soll lediglich eine zusätzliche Option sein. Damit soll auch Skeptikern die Sorge genommen werden, sie könnten zu einem digitalen Ausweis gezwungen werden.

Mit dem Beschluss setzt der Bundestag ein Vorhaben um, das seit Jahren in der Koalition diskutiert wurde. Deutschland gilt im internationalen Vergleich als Nachzügler bei der Digitalisierung der Verwaltung. Während Länder wie Estland oder Dänemark bereits seit Jahren digitale Identitäten anbieten, hinkt die Bundesrepublik hinterher. Die digitale Brieftasche soll ein erster Schritt sein, um diesen Rückstand aufzuholen.

Ob der Start im Januar tatsächlich gelingt, ist offen. Die zuständigen Stellen müssen die technische Infrastruktur bereitstellen und die Behörden an das System anbinden. Zudem müssen die Bürgerinnen und Bürger über die neue Möglichkeit informiert werden. Die Bundesregierung kündigte an, in den kommenden Monaten eine Informationskampagne zu starten.

Der Beschluss fällt in eine Zeit, in der die Digitalisierung der Verwaltung auch auf europäischer Ebene vorangetrieben wird. Die EU arbeitet an einer europäischen digitalen Identität, die grenzüberschreitend genutzt werden soll. Die deutsche Lösung soll mit diesen Plänen kompatibel sein. Ob das gelingt, wird sich in der Praxis zeigen.

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