Ein Berufungsgericht in Teheran hat die einjährige Haftstrafe gegen die bekannte iranische Schauspielerin Elnaz Shakerdoost bestätigt. Das berichtete ihr Anwalt am Freitag. Hintergrund ist ein Beitrag in einer Instagram-Story, in der Shakerdoost der Menschen gedachte, die während der Proteste im Januar getötet wurden.
Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Zweigstelle 23 des Teheraner Revolutionsgerichts. Dieses hatte die Schauspielerin wegen «Propaganda gegen das System» verurteilt. Neben der Haftstrafe bleibt auch das von der ersten Instanz verhängte zweijährige Verbot bestehen, politisch, online und künstlerisch tätig zu sein. Die Entscheidung der Berufungsinstanz macht das Urteil rechtskräftig.
Die Proteste im Januar, auf die sich Shakerdoosts Beitrag bezog, waren landesweit ausgebrochen. Über die genaue Zahl der Getöteten gibt es keine unabhängig bestätigten Angaben. Der Instagram-Post der Schauspielerin drückte Trauer über die Todesopfer aus. Die iranische Justiz wertete dies als Verstoß gegen die Staatsordnung.
Elnaz Shakerdoost gehört zu den bekanntesten Film- und Fernsehschauspielerinnen des Iran. Sie ist in zahlreichen Produktionen aufgetreten und genießt auch außerhalb des Landes Bekanntheit. Ihr Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren gegen Kulturschaffende ein, die sich öffentlich zu den Protesten geäußert haben. In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Künstlerinnen und Künstler wegen ihrer Äußerungen in sozialen Medien oder bei Veranstaltungen strafrechtlich verfolgt.
Das Urteil gegen Shakerdoost fällt in eine Zeit, in der die iranische Führung den Druck auf regimekritische Stimmen aus der Kulturszene aufrechterhält. Das zweijährige Berufsverbot bedeutet für die Schauspielerin, dass sie in diesem Zeitraum weder politisch noch künstlerisch oder online in Erscheinung treten darf. Für eine Darstellerin, deren Arbeit auf öffentlicher Präsenz basiert, ist dies eine erhebliche Einschränkung.
Die Bestätigung der Strafe durch die Berufungsinstanz zeigt, dass die Justiz an der Verurteilung festhält. Ob Shakerdoost weitere rechtliche Schritte einlegen kann, ist nicht bekannt. Ihr Anwalt machte keine Angaben dazu, ob die Haftstrafe unmittelbar angetreten werden muss oder ob eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist.
Der Fall sorgt international für Aufmerksamkeit, weil er die anhaltende Auseinandersetzung um Meinungsfreiheit im Iran und die Rolle von Künstlerinnen und Künstlern in der öffentlichen Debatte berührt. Die Bestätigung des Urteils unterstreicht, dass selbst Trauerbekundungen in sozialen Medien strafrechtliche Konsequenzen haben können.