Die schwarz-rote Koalition hat ihren monatelangen Streit über die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke beigelegt. Wie am Abend aus dem Bundesfinanzministerium verlautete, hat sich die Bundesregierung auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt. Die Vorlage soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Der Kompromiss sieht nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland eine zweistufige Steuer sowie Ausnahmen für kleinere Hersteller vor. Konkret soll ab dem 1. Juli 2027 ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Für Hersteller, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren, soll die Steuer nicht gelten.
Mit der Abgabe will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund im Jahr 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro.
Das Kanzleramt hatte die Pläne Anfang des Monats vorerst gestoppt. In Regierungskreisen hieß es damals, der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig. Gegen die Steuer gab es bis zuletzt erhebliche Widerstände. Vor wenigen Tagen hatten sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen die Abgabe ausgesprochen. Eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und belaste den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötigerweise zusätzlich, kritisierten die Ressortchefs in dem Schreiben.
Mit der Einigung rückt die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahme näher. Die Formulierungshilfe soll nun den Regierungsfraktionen zugeleitet und anschließend im Kabinett beschlossen werden. Offen bleibt zunächst, wie die Steuer konkret erhoben und kontrolliert werden soll. Die zweistufige Ausgestaltung mit einem Schwellenwert von 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter soll Hersteller dazu bewegen, Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Die Ausnahme für kleinere Hersteller trägt der Sorge Rechnung, dass insbesondere mittelständische Betriebe durch die zusätzliche Abgabe belastet werden könnten. Ob der Kompromiss auch die Kritiker in den Ländern besänftigt, ist unklar. Die Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union hatten in ihrem Brief an den Kanzler argumentiert, die Steuer sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Konsumfreiheit und treffe Verbraucher unnötig. Der Bundestag muss der Vorlage noch zustimmen.