Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat sich gegen die von der Rentenkommission vorgeschlagene Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ausgesprochen. «Eine Eingliederung von Bundes- und Landtagsabgeordneten löst nicht das Problem der gesetzlichen Rente und würde vor allem über Jahrzehnte das Nebeneinander mehrerer Systeme bedeuten», sagte Hoffmann den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Rente hatte empfohlen, auch Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Aus der SPD kam für diesen Vorschlag Zustimmung.
Hoffmann bevorzugt nach eigenen Worten eine wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen auf die Altersbezüge von Politikern. «Das bedeutet konkret: Jede Sparmaßnahme, jede Erhöhung des Rentenalters und jede Dämpfung, die wir in der gesetzlichen Rente beschließen, muss automatisch und im exakt selben Maße für die Altersbezüge von Politikern gelten», sagte er. Die Kommission habe sich für eine Einbeziehung der Politiker oder eine wirkungsgleiche Übertragung ausgesprochen, betonte Hoffmann. Er unterstütze den letztgenannten Ansatz.
Der CSU-Politiker begründete seine Haltung auch mit der Attraktivität des Abgeordnetenmandats. «Man muss, im Interesse unserer Demokratie, den Abgeordnetenberuf so attraktiv halten, damit Menschen bereit sind, Abgeordneter zu werden», sagte Hoffmann. Ein Mandat müsse auch für Selbstständige und Menschen attraktiv sein, die in der freien Arbeitswelt möglicherweise mehr Geld verdienen könnten. Derzeit erhalten Abgeordnete eine Altersentschädigung vom Staat, deren Höhe von der Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit abhängt. Rentenbeiträge zahlen sie nicht.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die damalige Arbeitsministerin Bärbel Bas hatten ursprünglich vereinbart, das Konzept der Kommission vollständig umzusetzen. Über einzelne Punkte wird jedoch seit geraumer Zeit hitzig debattiert. Die Diskussion um die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil dieser Auseinandersetzung. Während die SPD den Vorschlag der Kommission unterstützt, lehnt die CSU-Spitze ihn ab und plädiert für eine parallele Anpassung der Politikerbezüge an die Regelungen der gesetzlichen Rente.
Die Debatte fällt in eine Phase, in der die Koalition ohnehin über die Ausgestaltung der Rentenreform ringt. Der SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte zuletzt betont, dass bei 30 von 33 Punkten im Rentenpaket Einigkeit bestehe und nur an wenigen Stellen nachgebessert werden müsse. Die unterschiedlichen Positionen zur Einbeziehung von Abgeordneten zeigen jedoch, wie kontrovers einzelne Aspekte der Reform weiterhin sind. Die Kommission hatte ihren Vorschlag mit dem Ziel vorgelegt, das System der Alterssicherung langfristig zu stabilisieren und mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Hoffmanns Vorstoß richtet sich nicht gegen eine Reform der gesetzlichen Rente insgesamt, sondern gegen die von der Kommission vorgeschlagene Eingliederung von Politikern in das bestehende System. Mit der wirkungsgleichen Übertragung will er sicherstellen, dass Einschnitte bei der gesetzlichen Rente automatisch auch für die Altersbezüge von Abgeordneten gelten. Ob sich diese Position in der Koalition durchsetzt, ist offen. Die SPD hatte dem Kommissionsvorschlag zugestimmt, während aus der Union nun Widerstand gegen einen Teilaspekt kommt. Die Beratungen über die Rentenreform dürften damit weiter an Dynamik gewinnen.