Die Gebühren für die Nutzung des deutschen Schienennetzes sollen im Jahr 2027 im Durchschnitt um 7,9 Prozent steigen. Die für das Netz zuständige DB InfraGo will bei der Bundesnetzagentur einen Zielerlös von 7,5 Milliarden Euro beantragen, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Die Erhöhung fällt je nach Verkehrsart unterschiedlich aus: Im Schienengüterverkehr steigen die Trassenpreise um 12,9 Prozent, im Schienenpersonennahverkehr um 7,7 Prozent und im Fernverkehr um 5,0 Prozent.
Mit dem beantragten Zielerlös bleibt die InfraGo unter einer vom Verwaltungsgericht Köln festgelegten Obergrenze der Gesamtkosten von 8,2 Milliarden Euro. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Bahn die Trassenpreise im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen und auf die Verkehrsunternehmen umlegen darf. Die Trassenpreise sind eine Art Mautgebühr für die Schiene, die pro Kilometer erhoben wird. Die InfraGo finanziert damit den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen in das Schienennetz.
Für das Jahr 2028 will die InfraGo zunächst einen Zielerlös von 8,6 Milliarden Euro beantragen. Rechnerisch entspräche dies einer durchschnittlichen Erhöhung der Trassenpreise um 15,1 Prozent. Nach Angaben der Bahn handelt es sich dabei um einen vorläufigen Wert, weil unter anderem die Höhe der Instandhaltungsförderung noch nicht feststeht. Sobald die offenen Punkte geklärt seien, solle der Antrag entsprechend nach unten angepasst werden.
Die höheren Gebühren könnten Auswirkungen auf das Angebot für Fahrgäste im Regionalverkehr haben. Schon jetzt kämpfen die Unternehmen dort mit stark gestiegenen Kosten etwa bei Personal und Energie. Der Europäische Gerichtshof hat im März die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt, durch die die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren. Die jeweiligen Trassenpreise müssen über ein komplexes Verfahren von der Bundesnetzagentur jedes Jahr neu genehmigt werden.