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US-Regierung will Teil des Yosemite-Parks verkaufen

Die US-Regierung prüft laut einem Medienbericht den Verkauf eines Landstreifens im Yosemite-Nationalpark an einen privaten Immobilienentwickler. Kritiker sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump erwägt einem Medienbericht zufolge, einen Teil des weltberühmten Yosemite-Nationalparks an ein privates Immobilienunternehmen zu verkaufen. Wie die US-Nachrichtenwebsite „Notus“ am Freitag berichtete, prüft die Regierung bereits seit mehr als einem Jahr mehrere Optionen für die Veräußerung eines etwa 400 Meter breiten Landstreifens des kalifornischen Nationalparks. Interessent ist demnach der im benachbarten Bundesstaat Nevada ansässige Immobilienentwickler Kingsbarn Realty Capital.

Der Yosemite-Nationalpark zählt zu den bekanntesten Schutzgebieten der USA und ist für seine Granitfelsen, Wasserfälle und Riesenmammutbäume berühmt. Ein Verkauf von Teilen des Parks an private Investoren wäre ein ungewöhnlicher Schritt, da Nationalparks in der Regel dauerhaft im Besitz der Bundesregierung bleiben und dem öffentlichen Interesse dienen. Die genauen Pläne und der Zweck des möglichen Verkaufs blieben zunächst unklar. Weder das Innenministerium noch das Unternehmen Kingsbarn Realty Capital äußerten sich bislang öffentlich zu dem Bericht.

Der mögliche Verkauf ist Teil einer Reihe von Maßnahmen der Trump-Regierung, die in den vergangenen Tagen für Aufsehen gesorgt haben. So sicherten sich die USA nach Angaben von Präsident Trump neue Ölvorkommen in Venezuela. Mit der Vereinbarung bringen die USA mehr als 65 Milliarden Barrel nachgewiesener Ölvorkommen unter ihre Kontrolle, wie Trump auf der Plattform Truth Social mitteilte. Das entspricht etwa einem Fünftel der Ölvorkommen Venezuelas und würde die Ölreserve der USA laut Trump verdoppeln. Er geht davon aus, dass durch das Abkommen auch die Benzinpreise in den USA fallen könnten.

Analysten zeigten sich jedoch skeptisch und forderten mehr Einzelheiten zur rechtlichen und finanziellen Struktur des Venezuela-Abkommens. Es sei unklar, ob eine kurzfristige Senkung der Benzinpreise zu erwarten sei, da der Aufbau der nötigen Infrastruktur Jahre dauern könne. David Goldwyn, Präsident von Goldwyn Global Strategies, sagte, es sei fraglich, ob ein Pachtvertrag der US-Regierung nach venezolanischem Recht haltbar sei. Es gebe „keinen Präzedenzfall dafür, dass die US-Regierung einen Pachtvertrag zum Betrieb von Ölfeldern abschließt“.

Unterdessen hat die Trump-Regierung im Rechtsstreit um geänderte Regeln für die Briefwahl in den USA Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt. Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, ficht sie die einstweilige Verfügung an, mit der eine Richterin weite Teile der Pläne auf Eis gelegt hatte. Die neuen Regeln sehen im Kern vor, dass die US-Post eine zentrale Rolle bei der Kontrolle der Briefwahl einnimmt. Bundesstaaten sollen der Post etwa das Design ihrer Umschläge zur Genehmigung vorlegen. Zudem soll die Post die Unterlagen nur an Bürger ausliefern, die in einem von den Bundesstaaten übermittelten Wählerverzeichnis geführt sind.

Außerdem wurde der rechtsextreme britische Provokateur Milo Yiannopoulos von der amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE am Flughafen von Louisiana festgenommen. Er sei 2019 in die USA gekommen, dann aber länger geblieben als sein Visum es erlaube, und soll abgeschoben werden. Yiannopoulos war lange als prominentes Gesicht amerikanischer Rechtsextremisten bekannt und verbreitete Hetze gegen Frauen, Schwarze, Eliten und Liberale. Erst als 2017 ein Interview kursierte, in dem er Sex zwischen Männern und Jungen verteidigte, kehrte ihm die Szene großteils den Rücken.

US-Präsident Trump ist unterdessen mit dem Versuch gescheitert, sein bereits entschiedenes Schweigegeld-Verfahren von einem New Yorker Gericht an ein Bundesgericht zu verlegen. Ein Bundesrichter in Manhattan wies den Antrag am Freitag zurück. Zur Begründung hieß es, der Fall betreffe das Privatleben Trumps und nicht seine Handlungen als Präsident. „Die Zahlung von Schweigegeld an einen Pornostar oder die Vertuschung einer Peinlichkeit fallen nicht unter die Immunität des Präsidenten“, hieß es in der Gerichtsentscheidung. Trumps Anwälte kündigten umgehend Berufung an.

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