Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt in der kommenden Woche über die Erbschaftssteuer. Im Zentrum steht die Regelung, die große Unternehmensvermögen von der Steuer befreit, während normale Erben – etwa von einem Einfamilienhaus oder einem Gebrauchtwagen – zur Kasse gebeten werden. Die Verfassungsrichter werden voraussichtlich in einigen Monaten ihr Urteil sprechen. Die Erwartung: Die Privilegien für Unternehmenserben sind verfassungswidrig.
Die Debatte über die Erbschaftssteuer wird seit Jahren ohne Ergebnis geführt. Zwei Lager stehen sich unversöhnlich gegenüber. Auf der einen Seite fordert die Union, unterstützt von Lobbyverbänden wie Die Familienunternehmer und der AfD, die Abschaffung der Steuer. Sie argumentiert, die Steuer bringe wenig Geld ein, sei bürokratisch und Erben sei eine private Angelegenheit. Auf der anderen Seite stehen SPD, Grüne und linke Kräfte, die nicht die Steuer abschaffen, sondern die Privilegien für Unternehmenserben beenden wollen. Sie verweisen auf leere Kassen bei Rente, Gesundheit und Bildung und fordern, die Reichen stärker zur Kasse zu bitten.
In dieser aufgeheizten Debatte bringt der Ökonom und Kolumnist Uwe Vorkötter eine ungewöhnliche Idee ins Spiel: das Grunderbe. Jeder junge Mensch in Deutschland soll zum 18. Geburtstag 20.000 Euro vom Staat erhalten – unabhängig vom Einkommen der Eltern, ob Ost oder West, ob Einser-Abiturient oder Schulabbrecher. In den ersten fünf Jahren darf das Geld nur für Ausbildung oder sichere Anlage verwendet werden, danach steht es zur freien Verfügung. Die Kosten beziffert Vorkötter auf etwa 15 Milliarden Euro jährlich. Finanzieren ließe sich das durch die Streichung der Steuerprivilegien für Unternehmenserben, die dem Staat einen zweistelligen Milliardenbetrag einbringen würde.
Das Konzept ist nicht neu. Volkswirte von Universitäten und Instituten, etwa vom DIW, haben es in verschiedenen Varianten entwickelt. Der unglückliche Name «Grunderbe» erinnert an das bedingungslose Grundeinkommen, eine linke Idee, die oft als utopisch abgetan wird. Doch Vorkötter betont: Es geht nicht um ein bedingungsloses Einkommen, sondern um ein Startkapital für die junge Generation, das Chancengerechtigkeit schaffen soll.
Die Argumentation stützt sich auf ein grundlegendes Problem: In einer Gesellschaft, die seit über achtzig Jahren von Krieg, gewaltsamen Revolutionen und Hyperinflation verschont bleibt, konzentriert sich Vermögen zunehmend in den Händen einer kleinen Elite. Herkunft entscheidet über den Lebensweg, nicht Talent und Fleiß. Das widerspricht dem Selbstverständnis einer Demokratie. Das Grunderbe könnte, so die Hoffnung, das Aufstiegsversprechen der Nachkriegszeit erneuern – «Unseren Kindern wird es besser gehen als uns» –, das heute vielen nicht mehr glaubwürdig erscheint.
Ob die Politik den Mut für eine solche Reform aufbringt, ist offen. Bundeskanzler Hendrik Wüst (CDU) und SPD-Chefin Manuela Schwesig werden in Vorkötters Gedankenspiel als mögliche Protagonisten genannt – nicht Merz und Klingbeil, denen er die politische Fantasie abspricht. Die Idee mag verrückt klingen, doch angesichts der bevorstehenden Entscheidung aus Karlsruhe und der wachsenden Ungleichheit in Deutschland könnte sie an Bedeutung gewinnen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Debatte über die Erbschaftssteuer jedenfalls neu befeuern – und damit auch die Frage, wie der Staat für mehr Gerechtigkeit sorgen kann.