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Bundestag beschließt Kamerapflicht in großen Schlachthöfen

Der Bundestag hat eine Kamerapflicht für große Schlachthöfe beschlossen. Tierschützer und die Geflügelwirtschaft kritisieren die Ausnahme für kleinere Betriebe.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Der Bundestag hat am Donnerstag die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Große Betriebe müssen künftig die besonders sensiblen Bereiche vom Entladen der Tiere bis zum Entbluten und Brühen filmen. Damit reagiert die Politik auf wiederholte Vorwürfe über Tierquälerei und unzureichende Betäubung, die seit Jahren für Empörung sorgen.

Die Abgeordneten stimmten einem Gesetz zu, das eine Forderung aufgreift, die Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2019 erhoben hatten. Es hat also rund sieben Jahre gedauert, bis die Kamerapflicht die parlamentarische Hürde nahm. Die Behörden erhalten das Recht, die Aufnahmen der jeweils letzten 30 Schlachttage einzusehen. Zudem sollen sie Stichproben durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Die Aufnahmen sollen also nicht nur gespeichert, sondern auch tatsächlich ausgewertet werden.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft. Die betroffenen Unternehmen erhalten eine Frist von einem Jahr, um die technischen Voraussetzungen umzusetzen. Die Pflicht gilt jedoch nicht für alle Schlachtbetriebe. Betroffen sind nur Anlagen, die jährlich mehr als 1.000 Rinder, 5.000 Schweine oder 150.000 Stück Geflügel verarbeiten. In Niedersachsen fallen von rund 220 Schlachthöfen lediglich 36 unter die neue Pflicht. Für die übrigen Betriebe gilt die Regelung nicht, auch wenn dort ebenfalls Tiere getötet werden.

Gerade diese Ausnahme stößt auf deutliche Kritik. Tierschutzorganisationen bemängeln, dass kleinere Betriebe von der Kontrolle ausgenommen bleiben, obwohl auch dort Tiere betäubt und getötet werden. Auch Vertreter der Geflügelwirtschaft sehen die Schwelle kritisch. Aus ihrer Sicht entsteht so eine Lücke, in der Missstände unentdeckt bleiben könnten. Die Schwellenwerte orientieren sich an der Größe der Anlagen, nicht an den tatsächlichen Risiken im Einzelfall.

Der Anlass für die Debatte ist nicht neu. Im Jahr 2024 führten verdeckte Aufnahmen aus einem Schlachthof im niedersächsischen Elsfleth zur Schließung des Betriebs und zu strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Aufnahmen hatten gezeigt, wie Tiere unter Bedingungen behandelt wurden, die den Ermittlern Anlass zu strafrechtlicher Prüfung gaben. Noch größere Empörung löste zuletzt eine verdeckte Aufzeichnung aus einem Betrieb des Fleischkonzerns Tönnies im schleswig-holsteinischen Kellinghusen aus, die bundesweit für Aufsehen sorgte und die Debatte über die Kontrolle der Branche neu entfachte.

Wie häufig Tiere nicht ausreichend betäubt werden, lässt sich nach Angaben von Behörden nur schwer beziffern. Je nach Verfahren könnten bis zu 12 Prozent der Schweine und bis zu 9 Prozent der Rinder unzureichend betäubt werden. Die Kamerapflicht soll genau hier für mehr Transparenz sorgen, weil sich Abläufe in den sensiblen Stationen nachvollziehen lassen. Für Kontrolleure bedeutet das, dass Vorgänge nicht mehr allein aus Berichten oder Stichproben vor Ort bewertet werden müssen.

Am selben Tag stand im Bundestag auch eine Reform des Führerscheinrechts zur Abstimmung. Das Ziel ist, die Kosten für den Erwerb des Führerscheins um bis zu 1.000 Euro zu senken, von derzeit rund 3.400 Euro. Die Reform gehört damit ebenfalls zu den Entscheidungen der Woche, die unmittelbar den Alltag vieler Menschen berühren. Beide Vorhaben zeigen, wie der Bundestag in kurzer Zeit gleich mehrere Themen mit direkter Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger entscheidet.

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