Der Oktober bringt in Deutschland eine Reihe von Veränderungen für Verbraucher, Reisende und Autofahrer. Die wichtigste Neuerung betrifft die Zeitumstellung: In der Nacht zum Sonntag, dem 25. Oktober, endet die Sommerzeit. Um 3.00 Uhr werden die Uhren auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit gewinnen die Menschen eine Stunde zusätzlich, und es wird morgens früher hell, abends jedoch früher dunkel. Die Umstellung gilt in Deutschland und den meisten europäischen Ländern.
Autofahrer können sich über einen Tankrabatt freuen. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember wird die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt. Rechnet man die Mehrwertsteuer ein, ergibt sich an der Zapfsäule eine Entlastung von etwa 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat haben die Maßnahme kurz vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg gebracht. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.
Die Deutsche Bahn führt zum 15. Oktober ein Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen ein. Das Verbot soll schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden und gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Ziel ist es, die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte zu erhöhen und die Sauberkeit zu verbessern. Bei Verstößen drohen ein Platzverweis und im Wiederholungsfall ein Hausverbot.
Im heimischen Garten endet am 1. Oktober die Schonzeit für Hecken und Büsche. Ab diesem Datum dürfen Gehölze wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Die seit Anfang März geltende Regelung dient dem Schutz nistender Vögel und anderer Tiere. Gartenbesitzer sollten jedoch beachten, dass auch weiterhin artenschutzrechtliche Vorgaben gelten.
Eine weitere Neuerung betrifft das Zentrale Vorsorgeregister. Ab Oktober können Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen dort als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können Ärzte oder Betreuungsgerichte die Dokumente unmittelbar einsehen. Bisher war nur ersichtlich, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload erfolgt nicht durch die Betroffenen selbst, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte.
Schließlich treten am 10. Oktober neue EU-Regeln für eine Untergruppe der PFAS in Kraft. Diese sogenannten Ewigkeitschemikalien sind besonders langlebig und stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Künftig dürfen einige Produkte – etwa Regenjacken, Pizzakartons oder Hautpflegemittel – PFAS nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.