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Winterzeit, Tankrabatt, Bahnhöfe: Was sich im Oktober ändert

Die Sommerzeit endet am 25. Oktober, die Uhren werden zurückgestellt. Zudem sinkt die Energiesteuer auf Kraftstoffe, die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot ein, und neue PFAS-Regeln treten in Kraft.

Winterzeit, Tankrabatt, Bahnhöfe: Was sich im Oktober ändert
Zeitumstellung, Tankrabatt und Alkoholverbot: Das ändert sich im Oktober
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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die Umstellung auf die Winterzeit steht bevor: In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren in Deutschland und den meisten europäischen Ländern von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit endet die Sommerzeit, und die Menschen gewinnen eine Stunde. Die Zeitumstellung erfolgt traditionell am letzten Sonntag im Oktober.

Neben der Zeitumstellung bringt der Oktober weitere Neuerungen. Autofahrer können aufatmen: Vom 1. Oktober bis 31. Dezember wird die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt. Unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer ergibt sich an der Zapfsäule eine Entlastung von etwa 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Regelung unmittelbar vor dem letzten September-Wochenende auf den Weg gebracht. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.

Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen ein. Damit sollen die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessert werden. Bis zum 15. Oktober soll das Verbot schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Das Konsumverbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Bei Verstößen soll ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot.

Für Gartenbesitzer endet die Schonzeit: Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Die seit Anfang März geltende Schonzeit diente dem Schutz nistender Vögel und anderer Tiere.

Im Bereich der Vorsorge gibt es ebenfalls eine Neuerung: Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte so unmittelbar einsehen, welche Dokumente vorliegen. Bisher war nur ersichtlich, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload erfolgt nicht durch die Betroffenen selbst, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden auch bei Chemikalien in Alltagsprodukten entlastet: Ab dem 10. Oktober gelten für eine bestimmte PFAS-Untergruppe neue EU-Regeln. PFAS sind oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien, die in Regenjacken, Pizzakartons oder Hautpflegemitteln vorkommen. Sie sind besonders langlebig und bauen sich in der Umwelt kaum ab. Einige dieser «Ewigkeitschemikalien» stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Künftig dürfen bestimmte Produkte PFAS nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.

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