Wireva

Asylklagen dauern wieder länger – Sachsen mit 20,4 Monaten Schlusslicht

Nach Jahren sinkender Verfahrensdauer steigt die durchschnittliche Dauer von Asylklagen bei deutschen Verwaltungsgerichten wieder an. Im ersten Halbjahr 2025 betrug sie 15,3 Monate, in Sachsen sogar 20,4 Monate. Als Gründe gelten die gestiegene Zahl der Klagen und komplexe Herkunftsländer wie Iran, Türkei und Venezuela.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die Dauer von Gerichtsverfahren zu Asylklagen in Deutschland nimmt wieder zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr dieses Jahres 15,3 Monate. Im Vorjahr hatte die Bundesregierung in einer früheren Antwort eine durchschnittliche Dauer von 14,3 Monaten ausgewiesen, wobei für Dezember 2024 keine Daten vorlagen. Damit endet eine jahrelange Entwicklung hin zu kürzeren Verfahren.

Zwischen 2021 und 2024 war die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren Jahr für Jahr zurückgegangen. 2021 lag sie noch bei 26,5 Monaten, 2024 bei 16,7 Monaten. Nun steigt sie erstmals wieder an. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich: In Sachsen dauerte ein Klageverfahren im ersten Halbjahr 2025 im Schnitt 20,4 Monate, in Niedersachsen 20 Monate. In Rheinland-Pfalz lag die durchschnittliche Dauer bei 9,2 Monaten, in Bayern bei 10,7 Monaten. In Sachsen hatten die Gerichte besonders häufig über Klagen von venezolanischen Staatsangehörigen zu entscheiden.

Als ein Grund für die längeren Verfahren gilt die gestiegene Zahl der Asylklagen. Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig, am 15. Januar 2025 waren es 191.566. Auch die Herkunft der Kläger spielt eine Rolle: Je nachdem, ob am jeweiligen Verwaltungsgericht besonders viele Klagen aus Ländern eingehen, in denen die Entscheidung über Schutz oder Ablehnung schwierig ist, verlängert sich die Verfahrensdauer. Bundesweit standen im November besonders viele Klagen von Menschen aus der Türkei zur Entscheidung an.

Die Linken-Abgeordnete Bünger führt die längeren Verfahren auch darauf zurück, dass das Bamf 2025 vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage verschlechtert habe. «Das betraf etwa die Herkunftsländer Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei», sagte Bünger. Etwa jeder zweite überprüfte Asylbescheid zum Iran sei von den Gerichten korrigiert worden.

Einige Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um Asylklageverfahren zu beschleunigen. Dazu zählen mehr Personal, spezialisierte Kammern, die Konzentration von Verfahren sowie zentrale Dokumentationsdatenbanken. In Rheinland-Pfalz waren die Verfahren 2023 im Schnitt bereits nach fünf Monaten abgeschlossen, nun dauern sie dort wieder länger. In Bayern ist die Dauer in den vergangenen drei Jahren dagegen entweder gesunken oder zumindest nicht gestiegen.

Nicht nur abgelehnte Asylbewerber ziehen vor Gericht. Auch Personen, die subsidiären Schutz erhalten haben, klagen mitunter, um Familienangehörige nachholen zu können. Für diese Gruppe ist der Familiennachzug derzeit vollständig ausgesetzt, nachdem es in den Vorjahren eine Kontingentregelung für 1.000 Angehörige pro Monat gegeben hatte.

Anders als bei den Verwaltungsgerichten sind die Verfahren beim Bamf im ersten Halbjahr 2025 etwas kürzer gewesen als im Vorjahr. Laut Bundesregierung bearbeitete das Bundesamt Asylanträge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Schnitt innerhalb von 11,3 Monaten. 2024 hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich 12,2 Monate gebraucht, 2023 waren es 8,7 Monate. Der Anstieg im Jahr 2024 hing damit zusammen, dass das Bamf viele ältere Anträge bearbeitete. Anträge von Syrerinnen und Syrern wurden einige Monate gar nicht bearbeitet, weil die Lage im Herkunftsland nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 unklar war. Zwischen Anfang Januar und Ende August 2025 überprüfte das Bamf den Schutz von 10.064 Menschen aus Syrien. In knapp 27 Prozent der Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen.

Same event, other desks

Story file →