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Karlsruhe: Reiche muss Instagram-Video mit Antisemitismusvorwurf entfernen

Das Bundesverfassungsgericht gibt einem Eilantrag der Linken statt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche muss ein Video von ihrem Ministeriums-Account löschen, in dem sie der Partei vorwirft, Antisemitismus offen zu leben. Die Entscheidung fiel mit 6:2 Stimmen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein auf dem Instagram-Account ihres Ministeriums veröffentlichtes Video vorläufig entfernen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Donnerstag einem Eilantrag der Linken statt. Der Zweite Senat entschied mit 6:2 Richterstimmen, dass der Clip bis zur Entscheidung über die zugrunde liegende Organklage gelöscht werden muss – längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten.

In dem Video sind Ausschnitte einer Rede Reiches vom 23. September zu sehen, wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Die Ministerin warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie «Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht».

Die Linke hatte die Ministerin über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Als dies nicht geschah, wandte sich die Partei mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Der Eilantrag hatte nun Erfolg. Zur Begründung führten die Richterinnen und Richter an, ohne die einstweilige Anordnung drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung ein «schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb». Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Sollte die Organklage in der Hauptsache später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen nicht gehindert. Zudem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die strittigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

In ihrem Antrag machte die Linke geltend, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Partei in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig «einseitig und parteipolitisch» geäußert und sei «Teil einer systematischen Kampagne» der CDU gegen die Linke.

Ein Ministeriumssprecher hatte während des Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute «Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen».

In Bezug auf den Antisemitismusvorwurf verwies die Kanzlei auf eine «seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen». Auch hier sei ein Wirtschaftsbezug gegeben. Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens habe zugleich eine erhebliche wirtschaftliche Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland beruhe gerade auch auf ihrer Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion.

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die ihr über soziale Medien Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht. Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in der aktuellen Phase einer möglichen Koalitionsbildung.

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