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Bundestag bringt günstigeren und digitaleren Führerschein auf den Weg

Die geplante Führerscheinreform soll die Ausbildung in Deutschland günstiger, digitaler und schneller machen. Der erste Teil geht in den Bundestag, ab 1. Juli 2027 könnten die Neuerungen gelten.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die Ausbildung zum Führerschein in Deutschland soll günstiger, digital gestützter und schneller werden. Die Bundesregierung will das mit einer umfassenden Reform erreichen, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert ist. Der Bundestag stimmt zunächst über den ersten Teil ab, der Gesetzesänderungen vorsieht. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Der zweite Teil der Reform betrifft eine Verordnung des Ministeriums, für die ebenfalls die Zustimmung des Bundesrats nötig ist. Geändert werden sollen das Straßenverkehrsgesetz und das Fahrlehrergesetz. Das Bundesverkehrsministerium betont, dass die Verkehrssicherheit weiterhin oberste Priorität habe. Als Starttermin ist der 1. Juli 2027 vorgesehen, damit Fahrschulen genügend Zeit zur Umstellung haben.

Im Mittelpunkt steht die Kostenfrage. Die Ausbildung für die Klasse B kostet im Durchschnitt rund 3.400 Euro. Verkehrsminister Bilger stellt Einsparungen von bis zu 1.000 Euro in Aussicht, wobei es regionale Unterschiede gibt. Der ADAC hält im besten Fall eine Senkung der Kosten um bis zu ein Drittel für möglich. Der Fahrlehrerverband bestreitet hingegen, dass sich Einsparungen in dieser Höhe erreichen lassen. Die Angaben der Beteiligten gehen also auseinander, unabhängig geprüft sind die Summen bislang nicht.

Digitale Theoriestunden sollen künftig optional neben Präsenz- und Hybridangeboten stehen. So können Fahrschülerinnen und Fahrschüler selbst entscheiden, in welcher Form sie den theoretischen Unterricht besuchen. Außerdem sind weniger Dokumentationspflichten für Fahrschulen geplant, was den Verwaltungsaufwand der Betriebe verringern soll. Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung soll deutlich verkleinert werden, damit sich die Vorbereitung auf das Wesentliche konzentriert.

Auch die praktische Ausbildung wird neu geordnet. Die bisher verpflichtenden zwölf Sonderfahrten zu je 45 Minuten entfallen ersatzlos. Die praktische Prüfungsfahrt wird auf 25 Minuten verkürzt, die Prüfung selbst dauert künftig 40 Minuten. Damit sollen Prüfungen insgesamt kürzer und planbarer werden, ohne dass die Anforderungen an die Verkehrssicherheit sinken, so das Ministerium.

Mehr Transparenz soll es bei den Fahrschulen geben: Preise und Bestehensquoten sollen online veröffentlicht werden, sodass Interessierte Angebote direkt vergleichen können. Zudem ist eine begleitete Laienausbildung vorgesehen, bei der Fahrschülerinnen und Fahrschüler privat mit Angehörigen üben können. Begleitpersonen müssen dafür seit mindestens sieben Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Voraussetzung ist zudem das bestandene theoretische Examen sowie sechs Fahrstunden in einer Fahrschule. Die Laienausbildung muss von den Ländern per eigener Verordnung ermöglicht werden, sodass sie nicht überall gleichzeitig gelten wird.

Die Fahrlehrerverbände lehnen die Laienausbildung ebenso ab wie reine Online-Fahrstunden. Sie befürchten Einbußen bei der Qualität der Ausbildung und warnen davor, dass fehlende professionelle Begleitung die Verkehrssicherheit gefährden könnte. Auch Kritiker sehen in dieser Gefahr den zentralen Einwand gegen die Pläne. Ob die Reform wie vorgesehen umgesetzt wird, entscheiden nun die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat.

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