US-Präsident Donald Trump hat nach einem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin umfangreiche Diesel-Lieferungen aus Russland in Aussicht gestellt. Wie das Weiße Haus mitteilte, sollen Hunderttausende Tonnen des Kraftstoffs in die Vereinigten Staaten geliefert werden. Da gegen Russland weiterhin weitreichende Sanktionen in Kraft sind, stellte das US-Finanzministerium für die Einfuhren eine temporäre Erlaubnis aus.
Die Ankündigung erfolgt zu einem politisch heiklen Zeitpunkt: In den USA stehen die Midterms bevor, bei denen sich entscheidet, ob Trumps Republikaner ihre Mehrheiten im Kongress verteidigen können. Steigende Energiepreise und die Inflation gelten als zentrale Wahlkampfthemen. Mit zusätzlichem Diesel aus Russland will die Regierung offenbar den Druck auf dem amerikanischen Kraftstoffmarkt mindern.
Die temporäre Genehmigung des Finanzministeriums ist bemerkenswert, weil sie bestehende Sanktionsregeln zeitweise außer Kraft setzt. Normalerweise sind Importe russischer Energieträger in die USA untersagt. Die Ausnahme gilt nur für Diesel und ist zeitlich befristet. Ob weitere Energieträger folgen sollen, ließ die Regierung zunächst offen.
International sorgt der Vorstoß für Kritik. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj verurteilte den geplanten Diesel-Deal scharf. Kiew sieht darin eine Aufweichung der Sanktionen gegen Moskau, die dem russischen Staatshaushalt zusätzliche Einnahmen verschaffen und damit auch den Krieg gegen die Ukraine finanzieren könnten. Auch in Europa dürften die Lieferungen aufmerksam verfolgt werden, da die EU an ihrem Kurs der Energietrennung von Russland festhält.
Für Trump bedeutet die Entscheidung einen Balanceakt. Einerseits verspricht sie kurzfristige Entlastung an den Zapfsäulen und könnte im Wahlkampf punkten. Andererseits riskiert der Präsident den Bruch mit Verbündeten, die auf eine geschlossene Sanktionsfront gegen Russland setzen. Ob die Lieferungen tatsächlich in dem angekündigten Umfang zustande kommen, hängt von den weiteren Verhandlungen und der Umsetzung der Ausnahmeregelung ab.