Nach dem Tod eines Partners oder Elternteils greift die gesetzliche Rentenversicherung mit Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Die Leistungen werden nicht automatisch gezahlt, sondern müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Höhe hängt von der gewählten V…
Witwenrente: Diese Beträge können Hinterbliebene erhalten
Nach dem Tod eines Partners oder Elternteils greift die gesetzliche Rentenversicherung mit Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Die Leistungen werden nicht automatisch gezahlt, sondern müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Höhe hängt von der gewählten Variante und den persönlichen Voraussetzungen ab.
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