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Bundesregierung plant Elterngeldreform mit höheren Sätzen und neuer Aufteilung

Das Elterngeld soll erstmals seit 2007 steigen. Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden. Ein Gesetzentwurf geht in die Ressortabstimmung, eine Kürzung der Bezugsdauer ist vom Tisch.

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Eltern sollen künftig mehr Elterngeld erhalten. Wie das Bundesfamilienministerium in Berlin mitteilte, ist eine Anhebung des Mindestsatzes von 300 auf 330 Euro sowie eine Erhöhung des Höchstsatzes von 1.800 auf 1.900 Euro geplant. Es wäre die erste Erhöhung seit der Einführung der Leistung im Jahr 2007. Der entsprechende Gesetzentwurf, der auch weitere Neuerungen enthält, ist in die regierungsinterne Abstimmung gegangen. Beschlossen ist noch nichts, die Kernpunkte scheinen aber festzustehen.

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Koalition habe eine gute Lösung gefunden. «Wir haben uns darauf verständigt, das Elterngeld strukturell weiterzuentwickeln und es besser an die heutige Lebensrealität junger Familien anzupassen.» So solle die Leistung auch künftig attraktiv bleiben, eine Familie zu gründen. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Elterngeld zu reformieren und zu erhöhen. Ein früherer Entwurf der Ministerin hatte jedoch vorgesehen, die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu kürzen. Dies hatte Kritik ausgelöst. Diese Kürzung ist nun vom Tisch.

Nach den geplanten Regelungen bleibt es bei 14 Monaten Basiselterngeld, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen. Die restlichen sechs Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Alleinerziehende können weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. In den ersten vier Bezugsmonaten jedes Elternteils sollen künftig 80 Prozent des Netto-Verdienstes vor der Geburt gezahlt werden, für jeden weiteren Monat nur noch 50 Prozent. Bisher lag der Satz im Basiselterngeld in der Regel bei rund 65 Prozent. Zudem sollen bei der Netto-Berechnung Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge berücksichtigt werden. Das Ministerium erklärt, dadurch werde es für Väter finanziell attraktiver, in der frühen Familienphase eine aktive Rolle zu übernehmen.

Weitere Änderungen betreffen den gleichzeitigen Bezug: Beide Eltern sollen wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können, etwa die ersten vier Monate gemeinsam. Nach der letzten Reform war dies eingeschränkt worden, sodass nur ein Monat innerhalb des ersten Lebensjahrs des Kindes gleichzeitig möglich war. Der Geschwisterbonus, ein Zuschlag bei weiteren Kindern im Haushalt, soll länger gezahlt werden. Außerdem ist vorgesehen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, damit das Geld schneller bei den Familien ankommt.

Prien betonte, der Entwurf habe auch den Haushalt im Blick, um Steuerzahler nicht jedes Jahr stärker zu belasten. Ende September hatte sie bereits angedeutet, die geplante Kürzung könne doch entfallen. Es werde dennoch einen Spareffekt geben, sagte sie dem ARD-Hauptstadtstudio, dieser falle aber geringer aus. Sie verwies auf die gesunkene Geburtenrate, die auch sinkende Zahlungen zur Folge habe. Ab 2030 plant die Ministerin laut ARD mit dem neuen Modell Einsparungen von knapp 1,3 Milliarden Euro, etwas weniger als ursprünglich vorgesehen und mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt.

Zugleich hatte Prien Unmut darüber geäußert, dass wegen strikter Sparvorgaben Kürzungen verkündet werden mussten, während gleichzeitig Geld für die Senkung der Spritpreise bereitstand. Der Tankrabatt sei nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpuffe, habe aber viel Geld gekostet. Das Elterngeld gibt es seit 2007 als Einkommensersatz für Mütter und Väter, die sich nach der Geburt eine Auszeit von der Arbeit für die Kinderbetreuung nehmen. Es ist der größte Posten im Haushalt des Familienministeriums. 2025 wurden rund sieben Milliarden Euro für 1,6 Millionen Empfänger ausgegeben. 2021 lag die Zahl nach Angaben der Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen. Im Jahr 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz.

Fachleute halten eine Reform seit Langem für überfällig. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte gezeigt, dass die Leistung seit ihrer Einführung wegen fehlenden Inflationsausgleichs rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren hat. Wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen. Prien zufolge ist ein Kabinettsbeschluss im November geplant.

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