Die Drogeriemarktkette dm muss sich vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Vorwurf verteidigen, mit ihrer Online-Apotheke gegen geltendes Recht zu verstoßen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob der Internetauftritt des Unternehmens und die vor knapp einem Jahr gegründete Versandapotheke dm-med rechtlich ausreichend getrennt sind. Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass es nicht um einen bloßen Werbeauftritt gehe: «Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell.»
Die Wettbewerbszentrale, ein Verein, dem unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft angehören, verlangt von dm, den Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher zu unterlassen. In dem wettbewerbsrechtlichen Streit beruft sie sich auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Ein Anwalt der Kläger argumentierte vor Gericht, Arzneimittel seien eine besondere Ware. Wenn Verbraucher nicht benötigte Präparate einnähmen oder falsch dosierten, drohten Gesundheitsschäden. Zudem bräuchten Kunden eine fachkundige Auswahl.
dm hatte kurz vor Weihnachten 2025 begonnen, nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen. Dafür wurde eigens eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet. Richter Wesche wies darauf hin, dass Kunden über die dm-Homepage – anders als etwa auf Plattformen wie Amazon – nur auf diese eine Online-Apotheke geleitet würden. Er formulierte die Kernfrage des Verfahrens so: «Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert?»
Die Anwälte von dm halten dem entgegen, dass der Versandhandel mit Apotheken seit rund 20 Jahren erlaubt sei, ohne dass dies zu Problemen geführt habe. Die Gesundheit der Verbraucher werde nicht stärker gefährdet als bei einer größeren Auswahl. Um auf die Unterseite von dm-med zu gelangen, seien mehrere Klicks erforderlich; es gebe separate Warenkörbe und Rechnungen. Die Menschen nutzten das Internet heute so kundig, dass sie diese Unterscheidung verstünden, sagte einer der Anwälte. «Wir reden über das Jahr 2026.»
Das Gericht will sein Urteil am 9. Dezember sprechen. Beobachter gehen davon aus, dass der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gehen dürfte. Für dm steht dabei nicht weniger als die Zukunft des gesamten Online-Apothekenmodells auf dem Spiel. Sollte das Gericht der Wettbewerbszentrale folgen, müsste die Drogeriekette den Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente über ihre Plattform einstellen. Das Urteil könnte zudem grundsätzliche Bedeutung für die Frage haben, wie streng die Trennung zwischen Drogerie und Versandapotheke künftig gehandhabt werden muss.