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Mammografie-Screening künftig bereits ab 45 Jahren möglich

Die Altersgrenze für die Brustkrebs-Früherkennung per Mammografie wird gesenkt: Künftig können Frauen bereits ab 45 Jahren am Screening teilnehmen. Bisher lag die Grenze bei 50 Jahren.

Mammografie-Screening - Altersgrenze für Brustkrebs-Früherkennung wird auf 45 Jahre herabgesetzt
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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung auf Brustkrebs, das sogenannte Mammografie-Screening, ist künftig bereits ab einem Alter von 45 Jahren möglich. Bisher lag die Altersgrenze für die Teilnahme bei 50 Jahren. Die Neuregelung senkt damit den Zugang zu der Untersuchung um fünf Jahre ab.

Das Mammografie-Screening dient der frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs bei Frauen ohne auffällige Symptome. Ziel ist es, bösartige Veränderungen in der Brust in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken, in dem die Heilungschancen in der Regel besser sind. Die Untersuchung wird in speziellen Screening-Einheiten durchgeführt und umfasst eine Röntgenaufnahme der Brust.

Mit der Herabsetzung der Altersgrenze reagiert die Regelung auf die Möglichkeit, dass Brustkrebs auch bei Frauen unter 50 Jahren auftreten kann. Bislang konnten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren regelmäßig am Screening teilnehmen. Die Ausweitung auf die Altersgruppe ab 45 Jahren bedeutet, dass künftig mehr Frauen Zugang zu dieser Form der Früherkennung erhalten.

Die Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der organisierten Krebsfrüherkennung, die in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Zuständig für die Umsetzung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Screening-Einheiten vor Ort. Frauen, die das Angebot nutzen möchten, werden in der Regel von ihrer Hausarztpraxis oder ihrer Frauenarztpraxis über die Möglichkeit der Teilnahme informiert und erhalten eine Einladung.

Die Mammografie gilt als die derzeit wichtigste Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. Wie bei jeder Röntgenuntersuchung gibt es auch beim Mammografie-Screening Abwägungen: Neben dem Nutzen einer frühen Entdeckung können auch falsch-positive Befunde auftreten, die weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Die Einführung der erweiterten Altersgrenze geht daher mit der bestehenden Qualitätssicherung des Screening-Programms einher.

Für Frauen in der Region Südbaden und im Landkreis Waldshut ändert sich durch die Neuregelung der Zugang zur Untersuchung. Die zuständigen Screening-Einheiten und Praxen werden die erweiterten Teilnahmemöglichkeiten umsetzen. Betroffene können sich bei Fragen an ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte wenden.

Die Senkung der Altersgrenze auf 45 Jahre ist Teil der Weiterentwicklung der Brustkrebsfrüherkennung. Sie erweitert den Kreis der anspruchsberechtigten Frauen und ermöglicht eine frühere regelmäßige Teilnahme an der Untersuchung.

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