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Bundeskabinett beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil verabschiedet: Ab 2028 sollen Kassenbelege in der Regel elektronisch bereitgestellt werden. Die Papierbonpflicht fällt weg, offene Ladenkassen werden für größere Betriebe abgeschafft. Ziel sind weniger Bürokratie und eine wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028
Kassenbon wird Staatsakt: Klingbeil lässt ab 2028 jeden Einkauf von einem Beamten per QR-Tafel bestätigen
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Weg für den digitalen Kassenbon frei gemacht. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sollen Kassenbelege ab dem Jahr 2028 nicht mehr standardmäßig ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, etwa per E-Mail oder als QR-Code. Damit wird die seit 2020 geltende Pflicht zum Papierbon abgeschafft, die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbart worden war.

Klingbeil bezeichnete die Neuregelung als Entlastung für Verbraucher und Unternehmen. «Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen», sagte er. Digitale Belege sollen zum Standard werden. Zugleich sollen digitale Kassensysteme, die für die Ausgabe elektronischer Belege nötig sind, alle Umsätze erfassen. «Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen», erklärte der Minister. «Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.»

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind moderne elektronische Kassensysteme in Deutschland bereits weit verbreitet. Allerdings gibt es noch rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. Deren Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe, heißt es aus dem Ministerium. «Das kann Steuerhinterziehung begünstigen.» Deshalb sollen offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden.

Ausgenommen von der Kassenpflicht bleiben Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze von weniger als 12.000 Euro erzielen. Weitere Ausnahmen will das Ministerium nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung regeln. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern oder die Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben in Betracht.

Der Digitalverband Bitkom begrüßte den Gesetzentwurf. «Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren», erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Zugleich könne die Umstellung die Digitalisierung im Handel voranbringen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeute das weniger Papier, und Belege ließen sich leichter speichern und wiederfinden. Für viele Unternehmen entstehe zunächst Aufwand. «Um den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Vorgaben im Gesetz eindeutig und praxistauglich sein und die Unternehmen müssen ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen», forderte Rohleder. Nach Einschätzung von Bitkom muss noch nachgesteuert werden: «Es muss unmissverständlich geregelt sein, für wen genau die Kassenpflicht gilt und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind.»

Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Bis zum Inkrafttreten im Jahr 2028 sollen Unternehmen und Verbraucher ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Ob und in welchem Umfang weitere Ausnahmen gelten, soll eine Rechtsverordnung regeln, die nach der Verabschiedung des Gesetzes erlassen werden kann.

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