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AfD-Innenminister hätte bei Innenministerkonferenz keinen Anschluss

Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt einen Innenminister stellen, könnte dieser zwar an den IMK-Sitzungen teilnehmen, wäre aber von den Vorbesprechungen der A- und B-Länder ausgeschlossen. CDU, CSU und SPD erteilen einer Zusammenarbeit eine klare Absage.

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Ein Innenminister der AfD hätte bei der Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern keinen Anschluss an die üblichen parteipolitischen Vorbesprechungen. Zwar könnte ein solcher Ressortchef wie alle anderen Länderinnenminister an den offiziellen Sitzungen des Gremiums teilnehmen, doch die getrennten Beratungen der sogenannten A- und B-Länder blieben ihm verwehrt. Das bestätigte der aktuelle Sprecher der B-Länder, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), auf Anfrage.

«Die Beschlusslage von CDU und CSU ist eindeutig: Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD», sagte Herrmann. Die Frage nach einem AfD-Innenminister in der Gruppe der B-Länder sei daher «völlig abwegig». «Das wird es nicht geben», bekräftigte er. Auch aus den Reihen der SPD-geführten Länder hieß es, eine Aufnahme der AfD in ihre Gruppe wäre ausgeschlossen. Damit wäre ein AfD-Minister in der Runde der Länderinnenminister faktisch isoliert, auch wenn er an den Plenarsitzungen teilnehmen dürfte.

Die Innenministerkonferenz ist das zentrale Koordinierungsgremium der Innenminister und -senatoren der Bundesländer. Dort werden gemeinsame Beschlüsse zu einer breiten Themenpalette gefasst, die von Abschiebungen über die Sicherheit in Fußballstadien bis hin zum Zivilschutz reicht. Der Bundesinnenminister nimmt an den Treffen als Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil. Die informellen «A-Länder» sind die SPD-geführten Bundesländer, die «B-Länder» die unionsgeführten. Bei Koalitionen zählt üblicherweise die Partei des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin. Auch Regierungschefs der Grünen in Baden-Württemberg und zeitweise der Linken in Thüringen fanden für ihre Innenressortchefs Anschluss in einer der beiden Gruppen.

Erst vor wenigen Tagen hatte sich die Innenministerkonferenz von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Ab sofort gilt bei der IMK als beschlossen, was eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält. Zur Begründung hieß es, man wolle eine etwaige Blockade durch die AfD verhindern. Die Änderung des Abstimmungsverfahrens ist eine direkte Reaktion auf die wachsende Bedeutung der Partei in den Ländern.

Hintergrund der Debatte ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September. Die AfD wurde mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU, die 17,2 Prozent erreichte. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund möchte sich nach eigenen Worten kurz vor Weihnachten zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Bei der nächsten IMK Anfang Dezember wird Sachsen-Anhalt damit noch von Tamara Zieschang (CDU) vertreten, die dann als Innenministerin geschäftsführend im Amt sein wird. Ein AfD-Innenminister könnte frühestens bei der übernächsten Innenministerkonferenz teilnehmen.

Bayerns Innenminister Herrmann sieht der Frage nach den Folgen einer AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt zu viel Aufmerksamkeit gewidmet. Stattdessen sagte er, man «sollte über das sprechen, was jetzt zählt: Unser Land steht vor großen Herausforderungen – bei Sicherheit, Migration, Wirtschaft und gesellschaftlichem Zusammenhalt.» Dafür brauche es klare Entscheidungen, entschlossenes Handeln und politische Verantwortung. Die Diskussion um die Teilnahme eines AfD-Ministers an der IMK dürfte dennoch weiter an Bedeutung gewinnen, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich die Regierung übernehmen.

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