Der Kabarettist Uwe Steimle hat nach seiner umstrittenen Äußerung über den Bundeskanzler bei einer AfD-Veranstaltung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das bestätigten mehrere Medien übereinstimmend. Sollte der 62-Jährige die Aussage wiederholen, droht ihm eine Vertragsstrafe. Die Erklärung war offenbar die Folge einer juristischen Auseinandersetzung, die durch seine Bemerkung ausgelöst worden war.
Hintergrund ist ein Auftritt Steimles bei einer Veranstaltung der AfD, bei der er nach Medienberichten indirekt zu Gewalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz aufgerufen haben soll. Dabei bezog er sich auf den Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg, der 1944 das Attentat auf Adolf Hitler verübt hatte. Steimle stellte offenbar eine Verbindung zwischen dem historischen Attentat und der aktuellen politischen Lage her, was breite Kritik auslöste.
Die Unterlassungserklärung ist ein juristisches Instrument, mit dem sich eine Person verpflichtet, eine bestimmte Äußerung nicht zu wiederholen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird eine vereinbarte Vertragsstrafe fällig. In diesem Fall hat Steimle die Erklärung offenbar unterzeichnet, ohne jedoch Reue zu zeigen. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung soll der Kabarellist betont haben, dass er hinter seiner Aussage weiterhin stehe und die Erklärung lediglich aus rechtlichen Gründen abgegeben habe.
Der Fall hat eine politische Dimension, da Steimle in der Vergangenheit wiederholt durch Nähe zur AfD aufgefallen ist. Der Kabarettist, der früher in der DDR lebte und dort als Theaterschauspieler arbeitete, ist seit Jahren für seine pointierten und oft provokanten Auftritte bekannt. In den vergangenen Jahren trat er mehrfach bei Veranstaltungen der AfD auf, was ihm Kritik von Kollegen und aus der Kulturszene eingebracht hat.
Die Äußerung, die zu der Unterlassungserklärung führte, wurde von Politikern und Beobachtern scharf verurteilt. Insbesondere der Vergleich mit Stauffenberg und die damit verbundene Anspielung auf Gewalt gegen den amtierenden Bundeskanzler wurden als inakzeptabel bezeichnet. Vertreter mehrerer Parteien forderten Konsequenzen und verwiesen auf die Grenzen der Meinungsfreiheit, die dort liege, wo zu Straftaten aufgerufen werde.
Steimle selbst hat sich bislang nicht ausführlich zu der Angelegenheit geäußert. Die Unterlassungserklärung bedeutet jedoch, dass er die umstrittene Aussage in dieser Form nicht wiederholen darf. Ob er seine Auftritte bei AfD-Veranstaltungen fortsetzen wird, ist unklar. Der Fall zeigt erneut, wie kontrovers die Debatte um politische Äußerungen von Künstlern und die Zusammenarbeit mit politischen Rändern in Deutschland geführt wird.
Juristisch ist die Angelegenheit damit vorerst abgeschlossen, sofern Steimle sich an die Vereinbarung hält. Eine Vertragsstrafe kann bei einem Verstoß schnell in beträchtlicher Höhe fällig werden. Ob weitere rechtliche Schritte folgen, etwa eine einstweilige Verfügung, ist nicht bekannt. Die öffentliche Debatte über die Grenzen des politischen Kabaretts und die Verantwortung von Künstlern dürfte durch den Fall jedoch weiter anhalten.