Der Kabarettist Uwe Steimle hat nach einer umstrittenen Äußerung bei einer AfD-Veranstaltung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Sollte der 62-Jährige die Aussage wiederholen, die als indirekter Aufruf zu Gewalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz verstanden wurde, droht ihm eine Vertragsstrafe.
Hintergrund ist ein Auftritt Steimles im Rahmen einer Veranstaltung der AfD, bei der er sich auf das Attentat vom 20. Juli 1944 bezog. Der Kabarettist hatte in diesem Zusammenhang eine Formulierung gewählt, die nach Einschätzung von Beobachtern als Aufforderung interpretiert werden konnte, es dem damaligen Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg gleichzutun. Stauffenberg hatte 1944 versucht, Adolf Hitler mit einer Bombe zu töten.
Die genaue Wortwahl Steimles sorgte bundesweit für Empörung und löste eine Debatte über die Grenzen der Kunstfreiheit und die Verantwortung von Künstlern im politischen Diskurs aus. In der Folge wurde der Kabarettist mit juristischen Schritten konfrontiert. Die nun abgegebene Unterlassungserklärung verpflichtet ihn, die beanstandete Äußerung nicht erneut zu tätigen. Kommt er dieser Verpflichtung zuwider, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Steimle selbst zeigte sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa uneinsichtig. Er sehe keinen Grund für Reue, da er seine Aussage nicht als Aufruf zur Gewalt verstanden wissen wolle. Vielmehr habe er sich auf eine historische Parallele bezogen, die in einem satirischen Kontext gestanden habe. Diese Einordnung teilten jedoch weder die Kritiker noch die juristischen Vertreter, die die Unterlassungserklärung durchsetzten.
Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Kontroversen um den Kabarettisten, der in der Vergangenheit wiederholt durch Aussagen auffiel, die als Annäherung an Positionen der AfD gedeutet wurden. Steimle, der früher in der DDR lebte und dort als Theaterschauspieler arbeitete, trat in den vergangenen Jahren mehrfach bei Veranstaltungen der Partei auf. Diese Auftritte führten wiederholt zu Kritik und zu Distanzierungen von Bühnen und Fernsehsendern.
Die Unterlassungserklärung ist ein zivilrechtliches Instrument, das in Deutschland häufig bei Äußerungen eingesetzt wird, die die Grenze zur Strafbarkeit erreichen oder überschreiten könnten. Sie dient dazu, eine Wiederholung der beanstandeten Aussage zu verhindern, ohne dass es eines gerichtlichen Urteils bedarf. Die Höhe der im vorliegenden Fall vereinbarten Vertragsstrafe wurde nicht öffentlich genannt.
Der Vorfall hat auch politische Debatten ausgelöst. Vertreter mehrerer Parteien verurteilten die Äußerung Steimles und forderten eine klare Abgrenzung von solchen Aussagen. Die AfD selbst äußerte sich zunächst nicht ausführlich zu dem Vorgang. Steimle hatte in der Vergangenheit betont, er lasse sich nicht instrumentalisieren und trete aus Überzeugung bei der Partei auf.
Ob die Unterlassungserklärung weitere Konsequenzen für die Auftritte Steimles haben wird, ist offen. Fest steht, dass der Kabarettist bei einer erneuten Äußerung in ähnlicher Form mit finanziellen Sanktionen rechnen müsste. Die juristische Aufarbeitung des Falls gilt damit jedoch nicht als abgeschlossen, da einzelne Beobachter nicht ausschließen, dass auch strafrechtliche Prüfungen folgen könnten.