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Uwe Steimle gibt nach Stauffenberg-Aussage Unterlassungserklärung ab

Der Kabarettist Uwe Steimle hat nach einer umstrittenen Äußerung bei einer AfD-Veranstaltung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bei Wiederholung droht ihm eine Vertragsstrafe.

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Uwe Steimle gibt nach Stauffenberg-Aussage Unterlassungserklärung ab
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Der Kabarettist Uwe Steimle hat nach seiner umstrittenen Äußerung über den Bundeskanzler eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Bei einer AfD-Veranstaltung hatte Steimle demnach indirekt zu Gewalt gegen den Bundeskanzler aufgerufen. Sollte er die Aussage wiederholen, droht ihm eine Vertragsstrafe.

Hintergrund der Erklärung ist ein Satz, den Steimle im Zusammenhang mit dem Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg geäußert haben soll. Stauffenberg war einer der zentralen Köpfe des Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944. Steimle soll bei der Veranstaltung eine Verbindung zwischen dem historischen Attentat und der aktuellen politischen Lage hergestellt haben, was als Aufruf zur Gewalt gegen den Regierungschef verstanden werden konnte.

Die Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, mit dem sich eine Person verpflichtet, eine bestimmte Äußerung nicht zu wiederholen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird eine vertraglich vereinbarte Strafe fällig. Steimle hat die Erklärung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unterschrieben, ohne jedoch Reue zu zeigen. Der Kabarettist steht für seine pointierten und oft provokanten Aussagen bekannt und sorgt immer wieder für politische Debatten.

Die Äußerung hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Politiker verschiedener Parteien verurteilten die Aussage scharf. Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie von kontroversen Auftritten Steimles, der in der Vergangenheit mehrfach durch Nähe zu Positionen der AfD aufgefallen war. Der 61-Jährige war früher vor allem durch seine Rolle in der Comedy-Serie „Elefant, Tiger & Co.“ bekannt geworden, wandte sich in den letzten Jahren jedoch zunehmend politischen Themen zu.

Die Unterlassungserklärung bezieht sich nach Angaben der beteiligten Anwälte ausschließlich auf die konkrete Formulierung, die bei der AfD-Veranstaltung gefallen war. Andere Äußerungen Steimles sind von der Erklärung nicht erfasst. Der Kabarettist selbst hat sich bislang nicht öffentlich zu der Erklärung geäußert. Seine Anwälte bestätigten lediglich die Unterzeichnung, ohne weitere Details zu nennen.

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Frage nach den Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit bei politischen Äußerungen von Künstlern. Während Steimles Unterstützer von einer legitimen Zuspitzung sprechen, sehen Kritiker darin eine Gefahr für den politischen Diskurs. Die Staatsanwaltschaft hatte geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung oder der Billigung von Straftaten besteht. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist bislang nicht bekannt.

Die AfD, auf deren Veranstaltung die Äußerung fiel, hat sich bislang nicht zu dem Vorgang geäußert. Parteisprecher verwiesen auf die Zuständigkeit des Landesverbands, der das Treffen organisiert hatte. Steimle tritt regelmäßig bei Veranstaltungen der Partei auf und gilt dort als gern gesehener Gast. Seine Auftritte stoßen jedoch auch innerhalb der Partei nicht immer auf ungeteilte Zustimmung.

Für Steimle ist die Unterlassungserklärung ein weiterer Schritt in einer Entwicklung, die ihn von seinem früheren Image als unpolitischer Unterhaltungskünstler entfernt hat. In Interviews betonte er zuletzt mehrfach, dass er sich als kritischer Beobachter der politischen Lage verstehe. Die aktuelle Debatte dürfte diese Selbstwahrnehmung weiter befeuern, während Juristen die Reichweite der Erklärung im Zweifel vor Gericht klären müssten.

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