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Hamburger Verfassungsgericht lehnt Wiederholung des Grundeinkommens-Volksentscheids ab

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anträge der Initiatoren auf Wiederholung des Volksentscheids zum bedingungslosen Grundeinkommen zurückgewiesen. Die Richter sahen keine Fehler von solchem Gewicht, dass das Abstimmungsergebnis von 62,7 Prozent Gegenstimmen hätte aufgehoben werden müssen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

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Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anträge der Initiatoren auf Wiederholung des Volksentscheids zum bedingungslosen Grundeinkommen zurückgewiesen. Die Richter sahen keine Fehler von solchem Gewicht, dass das Abstimmungsergebnis von 62,7 Prozent Gegenstimmen hätte aufgeh…

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