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Amtsgericht Düsseldorf ordnet vorläufiges Insolenzverfahren für Galeria an

Die Warenhauskette Galeria steht erneut vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die 83 Filialen sollen zunächst geöffnet bleiben, doch die rund 12.000 Beschäftigten bangen um ihre Jobs und mögliche Insolvenzgeldzahlungen.

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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Die Warenhauskette Galeria muss erneut ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren für das Unternehmen angeordnet, wie aus einer Mitteilung des Gerichts auf dem Portal hervorgeht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt. Der Gerichtsbeschluss trägt das Aktenzeichen 502 IN 258/26.

Kebekus ist damit befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen von Galeria einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Der Rechtsanwalt hatte bereits in den Jahren 2020 und 2022 als Sachwalter die Insolvenzverfahren des Konzerns begleitet. Für Galeria ist es der vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war am Freitag beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen.

Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Ob und welche Standorte schließen müssen, ist derzeit offen. Die rund 12.000 Beschäftigten müssen um ihre Arbeitsplätze bangen. Unklar ist auch, ob sie Insolvenzgeld erhalten werden. Das Amtsgericht Essen hat die Planüberwachung für Galeria nach dem letzten Insolvenzverfahren bislang nicht aufgehoben. Im Juni hatte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit erklärt: «Befindet sich ein Unternehmen weiterhin in der Planüberwachung, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werden kann.» Die Zahlungsunfähigkeit des ursprünglichen Insolvenzfalles dürfe nicht mehr fortbestehen. Bei jeder Prüfung müsse jedoch die konkrete Situation individuell betrachtet werden.

Vor gut zweieinhalb Jahren hatte das Unternehmen, damals noch unter dem Namen Galeria Karstadt Kaufhof, den bislang letzten Insolvenzantrag gestellt. Auslöser war die Schieflage des damaligen Mutterkonzerns Signa. Im Zuge dieses Verfahrens mussten neun der damals 92 Warenhäuser schließen. Seit Sommer 2024 gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. Die traditionsreichen Namen Kaufhof und Karstadt verschwanden aus dem Firmennamen.

Die erneute Insolvenz trifft die Warenhauskette in einer Phase, in der der Einzelhandel insgesamt unter Druck steht. Galeria betreibt nach eigenen Angaben 83 Filialen in Deutschland. Die Zukunft der Standorte und der Beschäftigten hängt nun maßgeblich vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und entscheiden, ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann.

Für die Beschäftigten bedeutet der Insolvenzantrag eine erneute Phase der Unsicherheit. Bereits in den vergangenen Jahren hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrere Sanierungsrunden und Standortschließungen miterlebt. Ob diesmal Insolvenzgeld fließen kann, wird von der konkreten Prüfung der Bundesagentur für Arbeit abhängen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit der Anordnung des vorläufigen Verfahrens den ersten formalen Schritt eingeleitet. Weitere Entscheidungen über die Zukunft von Galeria stehen noch aus.

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