Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht wegen des Ausschlusses dreier Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis unter wachsendem Druck. Wie interne Unterlagen zeigen, hat sein Haus zentrale Dokumente, die zu dieser Entscheidung führten, zur Verschlusssache erklärt. Die Begründung für den weitreichenden Geheimschutz erscheint jedoch zweifelhaft.
Weimer hatte drei der insgesamt 118 Preisträger aufgrund von «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen» vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Inhalte dieser Erkenntnisse kennt seine Behörde nach eigenen Angaben nicht und dürfte sie auch nicht weitergeben. Als Grund werden Geheimschutzinteressen angeführt: Eine Veröffentlichung solle verhindern, dass mutmaßliche Extremisten Rückschlüsse auf die Methoden des Nachrichtendienstes ziehen können.
Das eigentliche Problem des Ministers liegt jedoch woanders. Seit die Entscheidung Anfang März bekannt wurde, stößt sie in der Kulturszene und im Kulturausschuss des Bundestags auf erhebliche Kritik. Die betroffenen Buchhandlungen und ihre Betreiber sehen sich seitdem mit dem Vorwurf konfrontiert, Extremisten zu sein. Vor Gericht musste Weimer bereits eine erste Niederlage einstecken: Eine betroffene Buchhandlung darf er mittlerweile nicht mehr namentlich als extremistisch bezeichnen. Experten erwarten zudem, dass sich auch die Anfrage seines Hauses an den Verfassungsschutz als rechtswidrig erweisen könnte.
Im Zentrum steht die Frage, warum Weimers Behörde den Verfassungsschutz überhaupt einschaltete, um ausgerechnet diese drei Buchhandlungen zu überprüfen. Dazu hält sich Weimer weitgehend bedeckt und hält Dokumente unter Verschluss, die den Sachverhalt erhellen könnten. Interne Unterlagen, die t-online vorliegen, lassen die Begründung für den Geheimschutz zweifelhaft erscheinen.
Seine Version der Ereignisse schilderte Weimer als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien am 18. März in einer Sitzung des Kulturausschusses. Solche Überprüfungen seien die «absolute Ausnahme» und würden es auch bleiben, sagte er. Sowohl im Ausschuss als auch in einem am selben Tag erschienenen Interview mit der «Zeit» führte er die Expertise seiner Fachabteilung dafür an, warum er den Verfassungsschutz eingeschaltet habe.
Zweifel an dieser Darstellung weckten bereits interne Dokumente: In einer Vorlage für die Hausleitung vom 10. Oktober 2025 hatte die Fachabteilung empfohlen, alle von der Jury nominierten Buchläden auszuzeichnen. Alle Buchhandlungen erfüllten demnach die Teilnahmebedingungen. Festgehalten sind in der Vorlage nur wenige Informationen aus Eigendarstellungen der Buchläden, die auf eine linke politische Ausrichtung schließen lassen – darunter der Hinweis, dass einer der Läden Bücher zu marxistischer Theorie im Sortiment hat und ein anderer von seiner Webseite auf die Antifa Bremen verlinkt.
Ein Sprecher Weimers sagte am Donnerstag dem Bayerischen Rundfunk, die Dokumente bildeten den Sachverhalt nicht vollständig ab. «Die Hinweise für die betreffenden Anfragen beim Bundesverfassungsschutz wurden Wolfram Weimer erst nach dem Entstehen der zitierten Dokumente bekannt.»
Am Freitagabend legte Weimers Haus eine Chronologie vor: Die Vorlage vom 10. Oktober habe Weimer nie erreicht. Vielmehr hätten sich «bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben». Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt. In der zweiten Novemberhälfte habe das Bundesamt für Verfassungsschutz in beiden Fällen «verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse» gemeldet, «die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden». Weimer sei Anfang Dezember darüber informiert worden. «Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben», hieß es weiter. Buchhandlung Nummer drei wurde den Angaben zufolge «aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise» im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. «Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.»
Was genau Anlass für die Überprüfungen war, warum sie in zwei Etappen erfolgten und welcher Art die «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse» sind, teilte Weimers Sprecher nicht mit. Er verwies auf laufende Rechtsverfahren, zu deren Details sich Weimer nicht weiter äußern werde.
Allerdings hielten sich Weimer und sein Haus auch in einem dieser Rechtsverfahren mit Informationen zurück, die die Behörde nach dem 10. Oktober 2025 selbst gewonnen haben will. Das geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. April 2026 hervor, der es Weimer vorerst verbietet, eine der Buchhandlungen und ihre Betreiber als «politische Extremisten» zu bezeichnen. Im Beschluss heißt es wörtlich: «Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat lediglich mitgeteilt, dass seinen Mitarbeitern ‹Zweifel an der Preiswürdigkeit› von drei Buchhandlungen gekommen seien, ohne die hierfür relevanten Tatsachen offen zu legen. In dem Schreiben des BKM an das BfV vom 16. Januar 2026 ist darüber hinaus ohne weitere Details von seit kurzem vorliegenden ‹Hinweise[n] auf einen möglicherweise linksextremistischen Hintergrund› die Rede. Hierzu hat der BKM dem Gericht weder weitere Hintergründe mitgeteilt noch sind solche anderweitig bekannt.»
Welche Hinweise Weimer und seiner Behörde jeweils nach dem 10. Oktober 2025 zugingen und warum sie es notwendig machten, den Verfassungsschutz einzuschalten, bleibt damit weiter unklar. Die Aufklärung der Affäre hängt nun maßgeblich von den laufenden Verfahren ab.