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Mutter von Drillingen getötet: Ehemann gesteht Tat vor Gericht

Im Mordprozess am Landgericht Osnabrück hat Thomas H. gestanden, seine Ehefrau und Mutter von Drillingen in Wallenhorst mit elf Messerstichen getötet zu haben. Nachbarn hatten den Angeklagten zuvor als liebevoll und sympathisch beschrieben.

Mutter von Drillingen getötet: „Ich machte weiter, bis sie zusammensackte“
Mutter von Drillingen getötet: Angeklagter gesteht Tat vor Gericht
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Im Mordprozess am Landgericht Osnabrück hat der Angeklagte Thomas H. die Tötung seiner Ehefrau gestanden. Der Mann aus Wallenhorst im Landkreis Osnabrück soll seine Frau, die Mutter seiner Drillinge, mit elf Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

Der 41-jährige Angeklagte schilderte vor Gericht den Tathergang aus seiner Sicht. Er habe an jenem Tag immer weitergemacht, bis seine Frau zusammensackte, sagte er nach übereinstimmenden Medienberichten. Die Tat ereignete sich in der gemeinsamen Wohnung der Familie in Wallenhorst, einer Gemeinde mit rund 23.000 Einwohnern zwischen Osnabrück und Bramsche.

Die Ermittler gehen davon aus, dass es in der Ehe zuvor Spannungen gegeben hatte. Details zu den möglichen Motiven nannte die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn zunächst nicht. Der Angeklagte selbst äußerte sich bislang nur eingeschränkt zu den Hintergründen der Tat. Das Gericht will in den kommenden Verhandlungstagen Zeugen hören, darunter auch Angehörige und Bekannte des Paares.

Besonders betroffen zeigt sich die Nachbarschaft in Wallenhorst. Mehrere Nachbarn beschrieben Thomas H. in ersten Befragungen als „liebevoll“ und „sympathisch“. Niemand habe dem Mann eine solche Tat zugetraut, hieß es in der Nachbarschaft. Die Familie galt in der Gemeinde als unauffällig, die Kinder besuchten örtliche Einrichtungen.

Der Fall hatte über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer Mutter von Drillingen war. Die drei Kinder sind nach Angaben des Jugendamtes in Obhut genommen und bei Verwandten untergebracht worden. Fachkräfte betreuen die Kinder und begleiten sie durch die schwierige Situation.

Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt. Das Landgericht Osnabrück hat die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen, um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Rechtlich steht die Frage im Raum, ob die Voraussetzungen des Mordparagrafen erfüllt sind. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus, da das Opfer gegen den Angriff des Ehemanns vermutlich keine Abwehrchance hatte. Die Verteidigung kündigte an, eine geringere Strafe zu beantragen und auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinzuweisen. Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob bei dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine seelische Störung vorlag.

Der Fall wirft auch Fragen zum Umgang mit familiärer Gewalt auf. In Niedersachsen registrieren die Behörden jährlich Tausende Fälle von Gewalt in Partnerschaften. Hilfsorganisationen fordern mehr Präventionsangebote und niedrigschwellige Beratungsstellen, insbesondere in ländlichen Regionen wie dem Osnabrücker Land.

Die Gemeinde Wallenhorst hat nach der Tat eine Trauerambulanz eingerichtet und Gesprächsangebote für Bürgerinnen und Bürger organisiert. Bürgermeister und Kirchengemeinden riefen zu Besonnenheit auf und baten um Respekt für die Familie des Opfers. Die Drillinge sollen langfristig bei ihren Verwandten bleiben, das Jugendamt prüft derzeit die geeignete Betreuungsform.

Der Prozess wird am Landgericht Osnabrück fortgesetzt. Die nächsten Verhandlungstage sind für die kommenden Wochen geplant, dann sollen weitere Zeugen und Sachverständige gehört werden. Das Gericht will mit dem Urteil auch eine Signalwirkung für vergleichbare Fälle setzen.

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