Im Mordprozess am Landgericht Osnabrück hat der Angeklagte Thomas H. ein Geständnis abgelegt. Der Mann aus Wallenhorst im Landkreis Osnabrück soll seine Ehefrau, die Mutter von Drillingen, im vergangenen Jahr getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit elf Messerstichen auf das Opfer eingestochen zu haben. Der 42-Jährige räumte die Tat vor Gericht ein und belastete sich damit selbst schwer.
Nach Angaben der Anklagebehörde soll es in der Ehe der beiden zuvor wiederholt Spannungen gegeben haben. Der genaue Ablauf der Tat vom Tattag ist Gegenstand der laufenden Verhandlung. Der Angeklagte selbst machte vor Gericht Angaben zu seinem Tathergang, die sich nach ersten Berichten mit den Ermittlungsergebnissen weitgehend decken. Die Verteidigung kündigte an, die Aussage ihres Mandanten im weiteren Verlauf des Prozesses einordnen zu wollen.
Besonders aufsehenerregend ist der Fall, weil das Umfeld des Paares den Angeklagten bis zuletzt als fürsorglichen Familienvater beschrieben hatte. Nachbarn in der kleinen Gemeinde Wallenhorst schilderten Thomas H. gegenüber Ermittlern und Presse als „liebevoll“ und „sympathisch“. Von einer gewalttätigen Seite des Mannes habe man nichts bemerkt. Umso größer war die Bestürzung in der Nachbarschaft, als die Nachricht von dem gewaltsamen Tod der Frau bekannt wurde.
Die getötete Frau hinterlässt nach Informationen aus dem Prozessumfeld drei gemeinsame Kinder, darunter ein Drillingspaar. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Tat nicht im Haushalt anwesend und werden seither von Angehörigen betreut. Das Jugendamt des Landkreises Osnabrück hat die Betreuungssituation begleitet. Über das weitere Sorgerecht wird nach Angaben von Beteiligten im Rahmen des Verfahrens nicht verhandelt; dies sei Sache des Familiengerichts.
Der Fall hatte über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt, weil er zeigt, wie schwer Gewalt in Partnerschaften auch in unauffälligen Nachbarschaften zu erkennen sein kann. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte nach der Obduktion der Leiche Anklage wegen Totschlags erhoben. Eine Verurteilung wegen Mordes käme nur dann in Betracht, wenn das Gericht besondere Merkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe feststellen würde. Die Beweisaufnahme soll in den kommenden Verhandlungstagen klären, ob solche Merkmale vorliegen.
Der Angeklagte selbst äußerte sich nach seinem Geständnis nicht weiter zu den Hintergründen seiner Tat. Sein Verteidiger verwies darauf, dass die psychische Verfassung seines Mandanten zum Tatzeitpunkt eine zentrale Rolle spielen werde. Ein psychiatrisches Gutachten wurde von der Kammer bereits in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im weiteren Prozessverlauf vorgestellt werden.
Der Prozess am Landgericht Osnabrück ist auf mehrere Verhandlungstage angelegt. Neben dem Angeklagten werden auch Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Paares gehört, darunter Verwandte und Bekannte. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren nicht ausgeschlossen; der Andrang im Gerichtssaal war am ersten Verhandlungstag jedoch begrenzt.
Der Fall wirft auch über den Einzelfall hinaus Fragen auf: In Niedersachsen registrieren Behörden jedes Jahr zahlreiche Fälle von Partnerschaftsgewalt. Laut Kriminalstatistik sind Frauen in der überwiegenden Zahl der Fälle die Opfer. Hilfsorganisationen fordern seit langem mehr Schutzangebote und eine bessere Sensibilisierung der Öffentlichkeit. In Wallenhorst selbst hat der Fall eine Debatte über das Zusammenleben in der ländlichen Gemeinde ausgelöst. Viele Bewohner zeigten sich betroffen, dass eine solche Tat ausgerechnet in ihrer Mitte geschehen konnte.
Das Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet. Bis dahin will die Kammer die Beweisaufnahme abschließen und die Gutachten auswerten. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.