Bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag haben Juristen, Experten und Prominente erstmals in einem deutschen Parlament über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Der Würzburger Professor für öffentliches Recht, Kyrill-Alexander Schwarz, vertrat dabei die Auffassung, dass ein wichtiges Kriterium für ein solches Verfahren erfüllt sei: die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Er begründete dies mit den Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der Europäischen Union und zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der Nato. Zudem pflege die Partei eine Nähe zu diktatorischen Systemen wie dem in Russland.
Anlass der Anhörung war ein Antrag der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag. Sie will erreichen, dass sich die Landesregierung für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene einsetzt. Nach AfD-Wahlerfolgen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin hatte die Debatte um ein Verbotsverfahren zuletzt wieder an Fahrt aufgenommen. In Thüringen gilt der AfD-Landesverband mit seinem Vorsitzenden Björn Höcke als besonders radikal. Zuständig für einen Verbotsantrag wären der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung, die sich an das Bundesverfassungsgericht wenden müssten. Das Gericht entscheidet dann über ein Verbot.
Der Entertainer Hape Kerkeling trat bei der Anhörung als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus auf und betonte, er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht. «Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist», sagte er. Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlose und umdichte, verwirke jede politische Daseinsberechtigung in der Demokratie. «Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig», sagte Kerkeling. Wer Menschen gezielt verängstige – mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender –, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde. Der Entertainer appellierte an die Politik, ein Verbotsverfahren anzustoßen, gerade aus Thüringen sollte ein solches Signal kommen.
Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. «Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab», sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe hohe Hürden, doch im Fall der AfD sehe er sie als erfüllt an. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Zu der Frage, ob sich ein Verbotsantrag gegen die Bundespartei oder gegen einzelne Landesverbände richten sollte, sagte sie, ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband könnte wohl schneller zu einem Ergebnis führen.
Gegen ein Verbotsverfahren sprach sich der frühere Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen aus. Dass die AfD in bestimmten Politikfeldern eine Kurskorrektur im Sinne einer Wende fordere, dürfe nicht zu einem Verbotsverfahren führen. «Aber ich habe die Befürchtung, dass ein Verbotsverfahren missbraucht werden kann, um diese grundlegende Kurskorrektur zu verhindern und auch, um einen missliebigen Konkurrenten aus dem politischen Spielfeld zu verdrängen», sagte Maaßen. Aus seiner Perspektive lägen die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nicht vor. Zudem forderte er, zunächst über ein Verbot der Linken zu diskutieren.
Die AfD schickte ihren Rechtsanwalt Christian Conrad in die Anhörung. Er warnte vor einem Verbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestehen. «Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich», sagte Conrad. Er wies darauf hin, dass der Antrag für die Regierung rechtlich nicht bindend sei. «Das heißt, das ist allenfalls ein politischer Auftrag», sagte er. Am Ende gehe es nicht um ein Prüfverfahren, sondern um ein Parteiverbotsverfahren. Man ziehe in den Kampf.
Thüringens Innenminister Georg Maier gehörte nicht zu den Anzuhörenden. Die Anhörung im Landtag machte deutlich, wie unterschiedlich die Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sind. Während mehrere Juristen die Voraussetzungen als erfüllt ansehen, warnen andere vor den Risiken eines Scheiterns und einem möglichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Der Antrag der Linke-Fraktion ist rechtlich nicht bindend, setzt aber ein politisches Signal. Ob und wann ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird, bleibt offen.