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Urteil in Ulm: Bauschaum-Attacken auf Autos waren Auftragsarbeit

Drei junge Menschen haben in mehreren Bundesländern Autos mit Bauschaum und Grünen-Aufklebern beschädigt. Das Amtsgericht Ulm verurteilte sie nach Jugendstrafrecht. Die Hintermänner bleiben unerkannt.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Das Amtsgericht Ulm hat drei junge Menschen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verurteilt. Sie hatten im Dezember 2024 in mehreren Städten in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Berlin geparkte Autos beschädigt, indem sie Bauschaum in die Abgasrohre füllten und Aufkleber mit dem Schriftzug «SEI GRÜNER!» sowie dem Bild des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck anbrachten. Der Gesamtschaden beläuft sich nach Angaben der Anklage auf 13.663,82 Euro.

Die Taten ereigneten sich in Blaubeuren, Langenau, Ulm, Neu-Ulm, Schönefeld und Berlin. Die Gruppe ging arbeitsteilig vor: Eine Person klebte die Aufkleber an die Fahrzeuge, eine zweite sprühte den Bauschaum in die Auspuffrohre, eine dritte fotografierte das Ergebnis. Aufgefallen waren die Täter bei einer Personenkontrolle in Brandenburg, bei der die Beamten Bauschaum und Sticker entdeckten. Die Auswertung von Überwachungskameras zeigte die Gruppe in der Nacht des 11. Dezember 2024 um 1.59 Uhr in Ulm.

Die Angeklagten sind zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren sowie eine 21-jährige Frau. Sie waren einst aus Bosnien, Serbien und Rumänien nach Deutschland gezogen. Alle drei legten ein umfassendes Geständnis ab und ließen über ihre Anwälte erklären, die Taten zutiefst zu bedauern. Ein ursprünglich weiterer Beschuldigter ist inzwischen wegen einer anderen Tat inhaftiert.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurden die jungen Leute von einem Auftraggeber angestiftet, um das Wahlverhalten der Bevölkerung kurz vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beeinflussen. Einer der Tatverdächtigen gab gegenüber den Ermittlern an, ein vermutlich serbischer Staatsangehöriger aus Russland habe die Aktionen in Auftrag gegeben. Für jedes beschädigte Auto seien 100 Euro versprochen worden. Die Identität der Hintermänner konnte jedoch nicht geklärt werden. Die Ermittlungen gegen die Drahtzieher wurden eingestellt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit geraumer Zeit vor Versuchen russischer Geheimdienste, sogenannte Wegwerf-Agenten für Spionage und Sabotage in Deutschland zu rekrutieren. Damit sind Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung gemeint, die über soziale Medien angeworben werden und für wenig Geld Schäden anrichten. Sicherheitsbehörden stufen solche Taten als Teil der hybriden Bedrohung ein, der Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesetzt ist. Klassische Geheimdienstoperationen mit professionellen Spionen seien durch Sanktionen und erhöhte Wachsamkeit westlicher Dienste schwieriger geworden, heißt es aus Sicherheitskreisen. Das Ziel der Hintermänner sei die Destabilisierung der Demokratie.

Alle drei Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt und bleiben auf freiem Fuß. Die beiden Männer im Alter von 18 und 22 Jahren müssen jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die 21-jährige Frau, die nur an einer Tat beteiligt war, soll 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, die Angeklagten hätten nicht aus politischen Beweggründen gehandelt, sondern allein wegen des Geldes. Sie seien «billige Werkzeuge» gewesen. «Sie haben sich für Geld kaufen lassen – ohne zu fragen, wer dahintersteckt und was er bezweckt.» Genau das mache es solchen Auftraggebern einfach. Der Schaden reiche weit über die beschädigten Autos hinaus. Eine Demokratie sei auf das Vertrauen angewiesen, dass niemand verdeckt Einfluss nehme und Wahlen manipuliere. «Ein solcher Schaden an der Demokratie lässt sich nicht so leicht beheben wie ein verstopfter Auspuff», so der Richter.

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