Ein US-Bundesgericht hat die von Präsident Donald Trump verhängte Zugangssperre gegen die Medien CNN, Politico und MS NOW vorläufig außer Kraft gesetzt. Richter Timothy Kelly gab in der Nacht zum Donnerstag einem Eilantrag der drei Medienhäuser statt und ordnete an, die Presseausweise der betroffenen Journalisten «unverzüglich» zurückzugeben oder wiederherzustellen. Die einstweilige Verfügung gilt zunächst für 14 Tage, in denen das Gericht über das weitere Verfahren beraten will.
Kelly sah es als wahrscheinlich an, dass der Entzug der Ausweise ohne ein verfassungsrechtlich angemessenes Verfahren erfolgt sei. Es sei eine allgemeine Regel, dass «Personen eine Benachrichtigung und die Möglichkeit zur Anhörung erhalten müssen, bevor ihnen die Regierung ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse entzieht». Eine abschließende Entscheidung darüber, ob der Ausschluss gegen die in der US-Verfassung garantierte Pressefreiheit verstößt, traf der Richter damit nicht.
Die drei Medienhäuser hatten in ihrer Klage argumentiert, das Verbot sei eine «Bedrohung für die Pressefreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf unabhängigen Journalismus ohne Einmischung der Regierung». Ziel sei es, «den Grundsatz zu verteidigen, dass die Regierung nicht darüber entscheidet, worüber die Presse berichtet oder was sie veröffentlicht». Ted Boutrous, ein Anwalt der Medienunternehmen, lobte das rasche Handeln des Gerichts als «deutliche Entscheidung zugunsten der Pressefreiheit, des ordnungsgemäßen Verfahrens und der Rechtsstaatlichkeit».
Die US-Regierung hatte argumentiert, der Entzug der Presseausweise sei zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig gewesen. Richter Kelly hielt diese Begründung für nicht ausreichend belegt und bezweifelte, dass Sicherheitsbedenken die tatsächliche Motivation für das Verbot waren. Bei seiner Ankündigung, die Medien aus dem Weißen Haus zu verbannen, habe Trump lediglich deren Berichterstattung als unwahr und negativ kritisiert.
Trump hatte am vergangenen Freitag erklärt, den drei Medien ab sofort den Zugang zum Weißen Haus zu verbieten, weil sie Falschnachrichten verbreitet hätten. Am Samstag blieb Journalisten aller drei Medienhäuser nach deren Angaben der Zugang zum Gelände versperrt. Trump drohte zudem, das Verbot auf andere Medien auszuweiten. Kritiker werten sein Vorgehen als Angriff auf die Pressefreiheit und als Versuch, kritisch berichtende Medien einzuschüchtern.
Nach der gerichtlichen Anordnung berichten die betroffenen Medien jedoch, dass ihre Reporter weiterhin keinen Zutritt zum Weißen Haus erhalten. Das Weiße Haus äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung. Trump hatte bereits vor einigen Tagen angekündigt, im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung zu gehen.
Mitten in dem Streit ging das Weiße Haus am Montag mit einem eigenen Online-Kanal auf Sendung. Laut offiziellen Angaben läuft der Stream namens «Trump TV» täglich rund um die Uhr – «mit den besten Momenten aus der Vergangenheit, Ankündigungen sowie den neuesten und wichtigsten Nachrichten aus der Regierung».
Andere Medien solidarisierten sich mit den ausgeschlossenen Journalisten. Die engmaschige TV-Begleitung auf Terminen und Reisen Trumps, die über ein Rotationsprinzip großer Fernsehsender geregelt ist, wurde von diesen gestoppt – als Protestaktion, weil CNN Teil des sogenannten Pools ist, zu dem auch ABC, CBS, NBC und Fox News gehören. In einer gemeinsamen Stellungnahme hieß es, die Öffentlichkeit habe ein grundlegendes Interesse an unabhängigen Informationen über ihre Regierung. Keine Regierung solle eine Nachrichtenorganisation einschränken, nur weil sie deren Berichterstattung missbillige. Bemerkenswert ist, dass die Erklärung von allen fünf Sendern kam – einschließlich Fox News, das eigentlich als Trumps Lieblingssender gilt. Auch die «New York Times», die «Washington Post» und die Nachrichtenagentur Associated Press stellten sich öffentlich auf die Seite der drei Medienhäuser.
Trump geht in seiner zweiten Amtszeit mit zunehmender Härte gegen missliebige Medien vor. Journalisten beleidigt er häufig, wenn ihm deren Fragen nicht gefallen; wohlwollende Berichterstattung lobt er dagegen ausdrücklich. Wie in Deutschland ist auch in den USA die Pressefreiheit verfassungsrechtlich verankert. Der Ausgang des Verfahrens dürfte Signalwirkung für den Umgang der Regierung mit kritischen Medien haben.