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Bundestag beschließt ersten Teil der Führerscheinreform

Der Bundestag hat den ersten Teil der Reform des Führerscheinerwerbs beschlossen. Ziel ist ein günstigerer, schnellerer und moderner Erwerb, doch der Bundesrat muss noch zustimmen.

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Der Bundestag hat den ersten Teil der Reform des Führerscheinerwerbs verabschiedet. Die Abstimmung kam mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD zustande. Damit soll der Weg zum Führerschein günstiger, schneller und zeitgemäßer werden.

Im Mittelpunkt steht die Entlastung der Fahrschulen von bürokratischen Vorgaben. Zudem sieht die Reform vor, dass Eltern im Rahmen der sogenannten Laienausbildung zusätzliche Fahrstunden mit ihren Kindern absolvieren können. CDU-Politiker Rehbaum betont, dass die Sicherheit im Straßenverkehr darunter nicht leiden werde.

Die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B liegen derzeit im Durchschnitt bei rund 3.400 Euro. Verkehrsminister Bilger von der CDU spricht von Einsparungen von einigen hundert Euro, möglicherweise sogar bis zu 1.000 Euro. Die SPD-Politikerin Reichardt unterstützt diese Zahl von 1.000 Euro jedoch ausdrücklich nicht. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis am Ende ausfällt, hängt nach den vorliegenden Angaben davon ab, wie die Fahrschulen auf die Neuregelung reagieren.

Der Bundestag hat zunächst nur den ersten Teil beschlossen. Ein zweiter Teil betrifft eine Verordnung des Ministeriums, die unter anderem Sonderfahrten und Prüfungen regelt. Damit beide Teile in Kraft treten können, muss der Bundesrat zustimmen. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 20. November statt.

Auf Kritik stößt die Reform vor allem bei den Grünen. Die Abgeordnete Michaelsen spricht von einem falschen Weg, der die Standards absenke. Zudem bezweifeln die Grünen, dass das Ministerium seine Einsparversprechen belegen kann. Die Linke um Bosch argumentiert, die eigentlichen Kostentreiber seien Fahrzeuge, Betriebskosten und nicht bestandene Prüfungen. Auch Verbände der Fahrlehrer warnen vor Sicherheitsrisiken und lehnen die Ausbildung durch Eltern ab.

Offen bleibt damit vor allem zweierlei: ob der Bundesrat den Änderungen zustimmt und wie groß die tatsächliche Preissenkung am Ende sein wird.

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