Wireva

Bundestag berät erneut über Widerspruchsregelung bei Organspenden

Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung in den Bundestag eingebracht. Danach gälte jeder Erwachsene automatisch als Organspender, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Eine zweite Gruppe lehnt dies strikt ab und setzt auf mehr Aufklärung und aktive Entscheidung. Der Bundestag wird nach Ausschussberatungen ohne Fraktionslinie abstimmen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden startet der Bundestag einen neuen Anlauf für eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Regeln. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe brachte einen Entwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung ein. Für Erwachsene würde das bedeuten: Jeder gilt automatisch als Organspender nach dem Tod, es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen. Bisher ist für eine Organentnahme ein ausdrückliches Ja erforderlich.

Für die Befürworter ist es bereits der dritte Versuch. Eine erste Initiative war 2020 im Bundestag gescheitert, eine zweite kam wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung. Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar verwies auf Tausende Menschen auf den Wartelisten und betonte, die Organspende bleibe freiwillig. Verändert werden solle jedoch die Ausgangslage: Aktiv werden müsse künftig, wer nicht spenden wolle. Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner schilderte den Fall einer Freundin, die 2009 eine Leber erhielt und dadurch 17 Jahre weiterleben konnte. In diesem Jahr sei sie gestorben. Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können, doch auch 2026 gebe es zu wenige Organe. Zugleich versicherte er, niemand müsse Spender sein, die Selbstbestimmung bleibe unberührt, weil man immer Nein sagen könne.

Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, viele Verbesserungen der vergangenen Jahre hätten keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt. Eine Spende solle daher zum Regelfall werden. Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen sollen künftig auch dann zulässig sein, wenn sie nicht widersprochen haben. Vorgesehen ist zudem eine verstärkte Aufklärung. Unterstützt wird der Gesetzentwurf zur Einbringung von 254 Abgeordneten.

Im Bundestag liegt daneben ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der ebenfalls auf eine Widerspruchsregelung zielt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, das Problem sei einfach: Es gebe viel zu wenig Organe. Trotz neuer Ansätze bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht wirklich verbessert. Einem Erwachsenen könne man zumuten, zu dokumentieren, wie er zur Spende stehe.

Eine zweite Abgeordnetengruppe will ebenfalls mehr Organspenden erreichen, aber über mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Sie stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. Ihr Kernargument lautet: Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Mit einem Antrag fordert sie unter anderem, dass alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten, neben Ja und Nein auch unentschieden. Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann sagte, es brauche mehr Spender, doch eine so sensible Frage sollte eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen müsse. Die Widerspruchsregelung bedeute im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers. Michael Brand (CDU) verwies darauf, dass überall positive Zustimmung nötig sei, selbst bei der Nutzung von Internetseiten. Ausgerechnet bei den Organen wolle man es staatlich umdrehen. Es gebe viele konkrete Schritte, mit denen man Leben retten könne; bis heute fehle eine vernünftige Online-Kampagne. Der Contra-Antrag wird zunächst von 58 Abgeordneten unterstützt.

Wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag mit insgesamt 630 Abgeordneten am Ende herausbilden, muss sich in den kommenden Monaten zeigen. Zunächst folgen Ausschussberatungen über die Initiativen, ehe es zu einer Abstimmung im Plenum kommt, wie oft bei schwierigen ethischen Fragen ohne die sonst üblichen Fraktionslinien.

Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen werden seit langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten. Als Problem gilt, dass viele der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, aber keinen Willen dazu festhalten. Die Last der Entscheidung fällt dann auf die Angehörigen von Verstorbenen zurück.

Dokumentieren lässt sich ein prinzipielles Ja oder Nein auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder anders auf Papier. Seit März 2024 geht es auch online: Auf dem Portal kann man ab dem Alter von 16 Jahren seine Haltung digital festhalten. Aktuell gibt es knapp 633.000 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. 82 Prozent stimmten Organentnahmen uneingeschränkt zu, möglich ist auch die Zustimmung nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,7 Prozent.

Same event, other desks

Story file →