Wer aus Angst vor einem Angriff nicht mehr zur Synagoge, zu einer Feier oder in ein Gemeindezentrum geht, erlebt Antisemitismus nicht als abstrakte Debatte, sondern als Einschränkung des Alltags. In den USA soll ein neuer parteiübergreifender Gesetzentwurf genau an dieser Stelle ansetzen.
Der Jewish American Security Act wurde am 19. Mai von der demokratischen Senatorin Jacky Rosen im Senat eingebracht. Unter den ursprünglichen Mitunterzeichnern ist der Republikaner James Lankford. Im Repräsentantenhaus legte der Demokrat Daniel Goldman am 9. Juni einen parallelen Entwurf vor, ebenfalls unterstützt von Abgeordneten beider Parteien.
Ziel ist ausdrücklich, die Maßnahmen des Bundes gegen Antisemitismus zu verstärken und die jüdische Gemeinschaft zu schützen. Das Paket verbindet dazu unmittelbare Sicherheitsmaßnahmen mit längerfristiger Prävention.
Der wichtigste Finanzpunkt betrifft das Nonprofit Security Grant Program. Der Gesetzentwurf würde für die Jahre 2027 bis 2031 jeweils eine Milliarde US-Dollar autorisieren. Über dieses Programm können berechtigte gemeinnützige Einrichtungen Sicherheitsmaßnahmen finanzieren.
Die Milliarde ist noch kein ausgezahltes Geld. Eine Autorisierung schafft den gesetzlichen Rahmen, während die tatsächlichen Mittel jährlich über den Haushalt bewilligt werden müssen. Selbst bei einer Verabschiedung bleibt also offen, wie hoch die spätere reale Finanzierung ausfällt.
Ein weiterer Abschnitt richtet sich an die Strafverfolgungsbehörden. Der US-Justizminister soll gemeinsam mit Bundesstaaten und Kommunen die Sicherheit religiöser Einrichtungen verbessern, die durch Drohungen oder religiös motivierte Hasskriminalität gefährdet sind. Fördermittel können zusätzliche Polizeipräsenz, Streifen, Ausbildung und andere Unterstützung ermöglichen.
Der Entwurf will zugleich die Beobachtung antisemitischer Gewaltgefahren systematisieren. FBI, Heimatschutzministerium und das National Counterterrorism Center sollen regelmäßig inländische und grenzüberschreitende Bedrohungen durch antisemitischen gewalttätigen Extremismus bewerten. Öffentliche, nicht klassifizierte Fassungen sollen soweit möglich zugänglich sein.
An Schulen und Hochschulen soll das Bildungsministerium die Koordination verstärken. Vorgesehen sind unter anderem ein Antisemitismus-Koordinator, klarere Strukturen rund um Title VI sowie eine zentrale Sammlung von Sicherheits- und Handlungsempfehlungen.
Auch große Internetplattformen werden erfasst. Anbieter mit mindestens 50 Millionen monatlichen Nutzern in den USA sollen alle 180 Tage öffentlich und gegenüber der Federal Trade Commission berichten, wie sie antisemitische Inhalte erkennen und moderieren, wie automatische Systeme eingesetzt werden und wie algorithmische Verstärkung begrenzt wird.
Die gesellschaftliche Ausgangslage zeigen Erhebungen jüdischer Organisationen. Das American Jewish Committee berichtete für 2025, dass 55 Prozent der befragten amerikanischen Juden ihr Verhalten aus Angst vor Antisemitismus verändert hätten. 30 Prozent mieden bestimmte Orte, Veranstaltungen oder Situationen. Die ADL registrierte 6.274 antisemitische Vorfälle, darunter 203 körperliche Angriffe.
Der Entwurf ist deshalb klar auf jüdische Sicherheit ausgerichtet. Seine Instrumente zur Sicherung gefährdeter religiöser Einrichtungen reichen aber teilweise weiter, weil bestehende Programme auch andere berechtigte Glaubensgemeinschaften erfassen können.
Für Deutschland ist der US-Entwurf vor allem als Beispiel dafür interessant, wie ein Staat auf die praktische Seite der Religionsfreiheit reagiert. Recht auf Gottesdienst allein beantwortet nicht die Frage, ob Menschen den Weg dorthin als sicher erleben.
Noch gelten die neuen Regeln nicht. Die Senatsfassung befindet sich weiterhin im zuständigen Ausschuss, die Fassung des Repräsentantenhauses in mehreren Ausschüssen und Unterausschüssen. Ob aus dem Entwurf ein Gesetz wird, entscheidet sich erst in den nächsten Schritten des Kongresses — und danach in der Frage, wie viel Geld tatsächlich bereitgestellt wird.