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Dobrindt plant Schutzschirm gegen Drohnen und Sabotage

Neun strategische Städte, neue Befugnisse für KRITIS-Betreiber und ein Cyberdome sollen Deutschlands Abwehr gegen hybride Angriffe verbreitern.

Germany folds drone defence into a wider anti-sabotage shield

Adam Berry / European Union / Wikimedia Commons · CC BY 4.0 · rights

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Deutschland will seine Abwehr gegen Drohnen, Sabotage und Cyberangriffe deutlich verbreitern. Auslöser für den neuen Schub ist der gescheiterte Anschlag am Flughafen Leipzig/Halle vom 4. August, bei dem eine mit Sprengstoff bestückte Drohne nahe ukrainischen Frachtflugzeugen gefunden wurde.

Die Bundesregierung hat den Vorgang politisch Russland zugerechnet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte Anfang September, polizeiliche Ermittlungen, nachrichtendienstliche Erkenntnisse und das Tatmuster ergäben zusammen eine klare Zuordnung. Die strafrechtlichen Ermittlungen sind jedoch nicht abgeschlossen. Russland weist den Vorwurf zurück.

Nach Informationen der BILD, die unter anderem von Tagesschau und Handelsblatt bestätigt wurden, plant das Bundesinnenministerium nun ein Schutzkonzept mit mehreren Ebenen. Neue, schnell verlegbare Drohnenabwehrkräfte sollen an neun strategisch wichtigen Standorten verfügbar sein: Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Hannover und Köln.

Von dort aus sollen sie Flughäfen, Bahnhöfe und andere kritische Verkehrsknoten absichern. In Berlin kommt das Regierungsviertel hinzu. Die Einheiten sollen nicht nur unbemannte Fluggeräte erkennen und abfangen können, sondern auch auf Drohnenbomben und Sprengsätze reagieren.

Ein politisch besonders heikler Teil betrifft private Betreiber kritischer Infrastruktur. Wasserwerke, Stromversorger und Rüstungsunternehmen sollen künftig rechtliche Möglichkeiten erhalten, gefährliche Drohnen aktiv abzuwehren. Bislang liegt dazu kein öffentlich ausgearbeiteter Rechtsrahmen vor. Fragen der Haftung, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit werden deshalb zentral sein, bevor aus der Ankündigung eine belastbare Befugnis wird.

Daneben soll die Fahndung an Bahnhöfen und anderen sensiblen Orten technisch ausgebaut werden. Geplant sind KI-gestützte Videoanalyse, biometrische Gesichtserkennung sowie Systeme, die Waffen oder auffälliges Verhalten automatisiert erkennen. Dobrindt hatte solche Instrumente bereits im Frühjahr ins Spiel gebracht und damals zugleich auf den Bedarf neuer gesetzlicher Grundlagen verwiesen.

Für Cyberangriffe sieht das Konzept einen nationalen „Cyberdome“ vor. Das Sensorennetz soll Angriffsversuche auf Behörden und Unternehmen früh erkennen und möglichst abfangen. Damit verbindet das Ministerium physischen Objektschutz und digitale Resilienz in einem gemeinsamen Sicherheitsansatz.

Der Bund hat seine Drohnenabwehr bereits vor dem neuen Plan ausgebaut. Im August wurde angekündigt, die spezialisierte Einheit der Bundespolizei auf 300 Kräfte zu vergrößern und an acht Standorten verfügbar zu machen. Änderungen im Luftsicherheitsrecht erleichtern zudem die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr bei besonders gefährlichen Drohnenlagen.

Offen bleiben am 6. September vor allem Zeitplan, Finanzierung und die genaue Verzahnung zwischen Bund, Ländern und privaten Betreibern. Der politische Kurs ist dennoch eindeutig: Die Bundesregierung will die bisher überwiegend staatliche Drohnenabwehr zu einem breiteren Schutzsystem für Verkehr, Energie, Industrie und digitale Netze ausbauen.

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