Das ungarische Parlament hat am 11. August András Baka zum neuen Staatspräsidenten gewählt. Der 73-jährige Jurist erhielt 140 von 146 abgegebenen Stimmen, sechs Abgeordnete stimmten gegen ihn. Baka soll am 19. August vereidigt werden. Seine Wahl ist besonders bemerkenswert, weil seine frühere Amtszeit an der Spitze der Justiz zu einem europäischen Rechtsfall wurde.
Baka war viele Jahre Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, bevor ihn das ungarische Parlament 2009 zum Präsidenten des Obersten Gerichts wählte. In dieser Funktion kritisierte er öffentlich mehrere Elemente der Justizreformen der Regierung Viktor Orbáns und warnte vor Folgen für die Unabhängigkeit der Gerichte.
Als das Oberste Gericht in die Kúria umgewandelt und die institutionellen Regeln verändert wurden, endete Bakas sechsjährige Amtszeit vorzeitig. Der Konflikt ging nach Straßburg. 2016 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Baka gegen Ungarn Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.
Damit wurde aus einer ungarischen Personalentscheidung ein Grundsatzfall über richterliche Unabhängigkeit, institutionelle Stabilität und das Recht eines hohen Richters, Reformen seines eigenen Systems öffentlich zu kritisieren. Genau diese Vorgeschichte prägt nun die politische Bedeutung seiner Wahl zum Präsidenten.
2026 hat sich die politische Lage vollständig gedreht. Die Tisza-Partei von Péter Magyar gewann bei der Wahl am 12. April eine Zweidrittelmehrheit. Magyar wurde Ministerpräsident und beendete damit die 16-jährige Regierungszeit Orbáns. Seitdem verändert die neue Mehrheit in hohem Tempo Institutionen, die während der Fidesz-Ära aufgebaut oder besetzt worden waren.
Auch das Präsidentenamt wurde Teil dieses Umbaus. Tamás Sulyok schied nach einem Verfassungsverfahren im Juli aus dem Amt. Tisza nominierte anschließend Baka. Fidesz boykottierte die Abstimmung und wirft der neuen Mehrheit vor, ihre verfassungsändernde Macht zu weit auszunutzen. Tisza beschreibt den Umbau dagegen als Wiederherstellung demokratischer Sicherungen.
Für Deutschland, die Schweiz und die Europäische Union ist die Entwicklung relevant, weil die Rechtsstaatlichkeit Ungarns über Jahre das Verhältnis zu europäischen Partnern belastet hat. Mit Baka zieht nun ein Jurist in das Präsidentenamt ein, dessen Biografie eng mit genau diesen Konflikten verbunden ist. Das kann Vertrauen schaffen, ersetzt aber keine belastbaren Regeln.
Der ungarische Präsident führt nicht die Regierung. Das Amt ist überwiegend repräsentativ, hat aber eine Rolle im Gesetzgebungsverfahren. Gerade in einer Phase, in der eine Zweidrittelmehrheit Verfassung und Institutionen schnell verändern kann, erhält diese Funktion zusätzliches Gewicht.
Nach seiner Wahl betonte Baka die Neutralität des Präsidentenamtes, sprach sich gegen politische Vergeltung aus und forderte eine Überwindung gesellschaftlicher Spaltungen. Zugleich hob er Ungarns europäische Zugehörigkeit hervor. Mit der Vereidigung am 19. August beginnt die eigentliche Bewährungsprobe: Entscheidend wird sein, ob der frühere oberste Richter als Präsident unabhängig von der Mehrheit handelt, die ihn gewählt hat.