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Spionageverdacht: Ex-BND-Chef Hanning in Haft – Kontrollgremium startet Ad-hoc-Prüfung

Das Parlamentarische Kontrollgremium reagiert auf den mutmaßlichen Spionagefall um den früheren BND-Präsidenten August Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter. Beide sitzen in Untersuchungshaft. Der Ständige Bevollmächtigte soll die Umstände aufklären und strukturelle Probleme analysieren.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages hat eine Ad-hoc-Kontrolle zum mutmaßlichen Spionagefall um den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, eingeleitet. Der Ständige Bevollmächtigte des Gremiums soll die Umstände zeitnah aufklären und dazu beitragen, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen. Das teilte das PKGr in einer Unterrichtung mit.

Hintergrund ist der schwerwiegende Verdacht gegen Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter. Beide waren am Dienstag festgenommen worden und befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Der Büroleiter soll Hanning interne BND-Dokumente gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt haben. Hanning soll diese Unterlagen für seine Beratertätigkeit genutzt haben. Die Vorwürfe hatten das Gremium nach eigenen Angaben mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen. Man habe sich von der Bundesregierung umfassend berichten lassen.

Die Ad-hoc-Kontrolle ist ein vergleichsweise seltenes Instrument. Das Gesetz über die Kontrolle der Nachrichtendienste erlaubt es dem PKGr, den Ständigen Bevollmächtigten mit der kurzfristigen und fallbezogenen Prüfung eines konkreten, aktuellen oder besonders wichtigen Vorgangs zu beauftragen. Der Bevollmächtigte kann Akten und Daten anfordern, Dienststellen betreten und Beschäftigte befragen. Die strafrechtliche Aufklärung liegt jedoch beim Generalbundesanwalt. Das Gremium hatte sich bereits am Mittwoch von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse zu dem Fall informieren lassen. Die Sitzungen des PKGr finden grundsätzlich geheim statt; nur einmal im Jahr gibt es eine öffentliche Befragung durch die Abgeordneten.

Das PKGr erinnerte in diesem Zusammenhang an Empfehlungen an die Bundesregierung aus dem Mai 2023. Darin hatte das Gremium deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende ihrer Dienstzeit gefordert. In der damaligen Unterrichtung hieß es unter anderem: «Es besteht die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.» Diese Empfehlungen wurden nach Einschätzung des Gremiums bislang nicht umgesetzt.

Der Fall wirft Fragen nach der Sicherheitsarchitektur und dem Umgang mit ehemaligen Spitzenkräften der Nachrichtendienste auf. Das PKGr will mit der Ad-hoc-Kontrolle nicht nur den konkreten Verdacht aufklären, sondern auch Lehren für die Zukunft ziehen. Die Mitglieder des Gremiums, dem aktuell Abgeordnete von Union und SPD sowie der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz angehören, hatten die Vorwürfe als schwerwiegend eingestuft. Die laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts bleiben von der parlamentarischen Prüfung unberührt.

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